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Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Leimen:
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Holger GORA, Tel: 06224/704-184
E-Mail: Holger.Gora@Leimen.de

Reiner ARNOLD, Tel: 06224/704-183
E-Mail: Reiner.Arnold@Leimen.de

Ansprechpartner bei unserem Sanierungsträger LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) in Stuttgart
Anselm HILSHEIMER, Tel: 0711/6454-143
E-Mail: Anselm.Hilsheimer@Ibbw-im.de
www.Kommunalentwicklung.de

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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Gauangelloch
Vorbereitung von Förderanträgen für weitere private Vorhaben in 2010

Gauangelloch wurde 2008 in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes aufgenommen. Seither wurden ELR-Fördermittel für private und kommunale Maßnahmen beantragt und bewilligt. Es konnten sowohl private Wohnungsmodernisierungsvorhaben als auch öffentliche Gestaltungsmaßnahmen mit ELR-Förderung durchgeführt bzw. begonnen werden. Als kommunales Vorhaben ist hier insbesondere die Neugestaltung der Kirchstraße zu nennen, die nach einem entsprechenden Planungsvorlauf im Juni dieses Jahres begonnen wurde.
Mit dem ELR verfolgt die Landesregierung unter der Federführung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) das Ziel, insbesondere in ländlich geprägten Orten die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen fortzuentwickeln. In den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen ermöglicht das ELR eine Förderung aus einer Hand.
Es sollen insbesondere solche Vorhaben in eine Förderung einbezogen werden, die zu einer umfassenden Verbesserung der Struktur des gesamten Ortes führen und damit Impulse für eine nachhaltig positive Entwicklung geben sowie einen Beitrag zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs leisten. Dabei hat die Stärkung des Ortskerns besonderes Gewicht, die durch Modernisierung, Umnutzung, Baulückenschließung, Wohnumfeldmaßnahmen ggf. in Verbindung mit der Schaffung von Grundversorgungs- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen erreicht werden soll.

Nachdem der Ortskern von Gauangelloch seit 2008 in das ELR aufgenommen ist, können nun Förderanträge für weitere im Jahre 2010 vorgesehene Vorhaben vorbereitet und gestellt werden.

Private und privat-gewerbliche Projekte können in den ELR-Schwerpunkten Wohnen, Arbeiten sowie Grundversorgung beantragt und gefördert werden.
Förderfähige Maßnahmen im Förderschwerpunkt Wohnen: Schaffung von familiengerechten Wohnungen (mindestens 3 Zimmer und 70 qm) innerhalb der alten Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude und maßstäbliche Neubauten in Baulücken und auf innerörtlichen Brachflächen sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden, Baujahr in der Regel vor 1945) einschließlich Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken: Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (bis maximal 40.000 € je Wohnein-heit).
Der Förderschwerpunkt Arbeiten umfasst die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in Unternehmen mit maximal 100 Beschäftigten. Für förderfähige Maßnahmen in diesem Förderschwerpunkt, wie etwa Umnutzung vorhandener Gebäude zu Betriebsgebäuden, Neuansiedlung von kleinen und mittleren Betrieben, Betriebserweiterung, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen sowie Errichtung von Gewerbehöfen, einschließlich Grunderwerb und vorbereitenden Maßnahmen (Baureifmachung von Grundstücken und innere Erschließung von Gewerbegebieten) können Zuschüsse von bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (bis maximal 200.000 €) gewährt werden.

Schließlich können im Förderschwerpunkt Grundversorgung Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen (Umnutzung, Umbau, Neubau) mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (bis maximal 200.000 €) unterstützt werden.

Förderanträge für private und privat-gewerbliche Projekte sind grundsätzlich über die Gemeinde mit den für das ELR vorgesehenen Formblättern zu stellen.
Die Gemeinde reicht die Förderanträge im Herbst gesammelt bei den Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidium und Landratsamt) ein, die sie prüfen, bewerten und ihrerseits dann zur Förderentscheidung an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum weiterreichen.
Der jährliche Antragstermin für die Gemeinde ist in der Regel im Oktober, so dass die Anträge für private Projekte mit sämtlichen zugehörigen Unterlagen vollständig abgestimmt im September fertig gestellt und bei der Gemeinde eingereicht sein sollten. Den ausgefüllten Antragsformularen sind beizufügen:
• Einzelprojektbeschreibung
• Kostenvoranschläge
• Einzelpläne (Baupläne mit Lageplan)
• bei Grundstückserwerb amtliche Wertgutachten
• Projektbeschreibungen für privat-gewerbliche Maßnahmen mit genauer Bezeichnung von Investor und begünstigter Firma und realistischen Angaben zu den Arbeitsplätzen
• Finanzierungsplan bei privat-gewerblichen Vorhaben
Um diese Unterlagen rechtzeitig vorbereiten und vollständig fertig stellen und notwendige Abstimmungen mit der Stadt, dem Landkreis und dem Regierungspräsidium durchführen zu können, sollten sich Interessenten frühzeitig mit der Stadt bzw. der Kommunalentwicklung (KE), die die Stadt bei der Durchführung der ELR-Maßnahmen berät, in Verbindung setzen.
Nach Einreichen der Förderanträge werden diese von der Gemeinde, dem Regierungspräsidium, dem Landkreis und dem MLR geprüft. Die Förderentscheidung wird in der Regel im März des Folgejahres vom MLR bekannt gegeben. Danach werden vom Regierungspräsidium die Bewilligungsbescheide ausgestellt und den Antragstellern übersandt.
Ein so genannter vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Wird mit der Maßnahme vor Erhalt eines Förderbescheids begonnen, ist eine Förderung nicht (mehr) möglich!
Weitere Informationen zum ELR erhalten Sie


Stadtverwaltung Leimen
Kurpfalzcentrum

69181 Leimen

Ansprechpartner: Herr Gora
Durchwahl: 0 62 24 / 7 04 – 1 84
E-Mail: holger.gora@leimen.de
LBBW Immobilien
Kommunalentwicklung GmbH (KE)
Olgastraße 86
70180 Stuttgart

Ansprechpartner: Herr Geyer
Durchwahl: 07 11 / 64 54 – 1 08
E-Mail: reinhard.geyer@lbbw-im.de


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