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Bauen ohne Barrieren

Barrierefreiheit schafft Komfort, Sicherheit und Selbstständigkeit für alle Menschen – unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen.

Warum barrierefrei bauen?

Barrierefreies Bauen berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen, Familien mit Kinderwagen sowie Personen mit vorübergehenden Einschränkungen. Ziel ist eine Umgebung, die für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist.

Eine frühzeitige Berücksichtigung der Barrierefreiheit in der Planung hilft dabei, spätere Umbaumaßnahmen zu vermeiden und die langfristige Nutzbarkeit von Gebäuden zu sichern.

Rechtliche Grundlagen
Die Anforderungen an das barrierefreie Bauen ergeben sich insbesondere aus:

  • der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
  • dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
  • der DIN 18040 Teil 1 und Teil 2
  • dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Besonders relevant sind hierbei die Regelungen zu barrierefreien Wohnungen sowie zu öffentlich zugänglichen Gebäuden. Auch bei öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu beachten.

Hinweise für Bauherren und Planer

Barrierefreiheit sollte bereits in frühen Planungsphasen berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere:

  • barrierefreie Zugänge
  • Bewegungsflächen
  • Rampen und Aufzüge
  • barrierefreie Stellplätze
  • Sanitärbereiche
  • öffentlich zugängliche Gebäude
  • barrierefreie Wohnungen

Eine frühzeitige Abstimmung mit Fachplanern und der Baurechtsbehörde kann spätere Anpassungen vermeiden und die Planungssicherheit erhöhen.

Leitfäden und Merkblätter

Landeszentrum Barrierefreiheit BW

Barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Wohnungen - Leitfaden des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen BW

Leitfaden Barrierefreies Bauen 2.0 - Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Die nachfolgenden Leitfäden enthalten praxisorientierte Hinweise zum barrierefreien Bauen.

Herausgeber:
Bayerische Architektenkammer
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
 

Hinweis zur rechtlichen Einordnung
Die nachfolgenden Leitfäden enthalten praxisorientierte Hinweise zur Anwendung der DIN 18040. Die DIN 18040 wird bundesweit als technische Planungsregel herangezogen. Ihre bauordnungsrechtliche Verbindlichkeit richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Landesrecht.

Für Bauvorhaben in Baden-Württemberg sind bei der behördlichen Beurteilung die jeweils aktuellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Landes Baden-Württemberg maßgeblich, insbesondere die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) und die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Baden-Württemberg (VwV TB BW).

Die Verlinkung auf Veröffentlichungen bayerischer Herausgeber dient ausschließlich der fachlichen Information. Damit ist keine Anwendung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) oder sonstiger bayerischer Bauvorschriften verbunden.

Barrierefreies Bauen 01 - Öffentlich zugängliche Gebäude

Barrierefreies Bauen 02 - Barrierefreie Wohnungen

Barrierefreies Bauen 03 - Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

Barrierefreies Bauen - Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen für pflegerische Versorgungsformen

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