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Vereinszuschussprogramm der Stadt Leimen
Das Vereinszuschussprogramm gilt für alle vom Gemeinderat der Stadt Leimen im Vereinszuschussprogramm (VZP) aufgenommenen Verbände, Organisationenund Vereine.
Politische Parteien bzw. Organisationen sind von diesem Förderprogramm ausgeschlossen. Das Vereinszuschussprogramm unterscheidet hierbei Vereine / Organisationen mit Anspruch auf Bar- und Sachleistungen und Vereine / Organisationen, die nur einen Anspruch auf Sachleistungen haben. (z.B. Fördervereine, Verbände; etc.)
Alle Vereine / Organisationen die einen Zuschuss nach den Richtlinien des Vereinszuschussprogrammes beantragen, sichern mit Antragsstellung die Einhaltung der Richtlinien des Jugendschutzgesetzes zu.
Die Geltungsdauer des Vereinszuschussprogrammes der Stadt Leimen wird jeweils für die Dauer von drei Jahren festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Verwaltung stellt ab dem 01.04. eines Jahres die Antragsformulare für denRegelzuschuss zur Abholung und im Internet zur Verfügung. Die Formulare müssen bis zum 30.06. eines Jahres dem Vereinsamt der Stadt Leimen vorliegen, ansonsten besteht kein Anspruch auf Regelzuschuss.
Vereinszuschussprogramm
Informationen zum 16. Vereinszuschuprogramm 2023 - 2024