Hauptbereich
Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die der Vermeidung und Bekämpfung von Bränden dienen.
Der Vorbeugende Brandschutz ist der Oberbegriff für alle Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern oder einschränken.

Der Vorbeugende Brandschutz gliedert sich in den:
- Baulichen Brandschutz (z.B. Rettungswege, Brandabschnitte)
- Technischen Brandschutz (z.B. Sprinkleranlagen, Brandmeldeanlagen und Gebäudefunkanlagen)
- Organisatorischen Brandschutz (z.B. Brandschutzhelfer, betriebliche Brandschutzordnung und Flucht- und Rettungspläne)
Eine weitere Aufgabe des Baurechtsamtes ist die Brandverhütungsschau. Sie dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen und deren Behebung bei
- Objekten, für die ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko gilt
- Objekten, bei denen im Brandfall viele Menschen gefährdet sind.
Beispielhaft sind hier Einrichtungen für Kinder, Hotels und Lagerhallen zu nennen.
Wichtigster Auftrag der Brandverhütungsschau ist die Prüfung, ob Nutzer einer baulichen Anlage sich im Brandfall selbst retten können oder eine Rettung durch die Feuerwehr gewährleistet ist und ob die Voraussetzungen für wirksame Löscharbeiten durch den abwehrenden Brandschutz gegeben sind.
In regelmäßigen Intervallen müssen diese Gebäude von Mitarbeitern des Baurechtsamts und des technischen Dienstes der Feuerwehr begangen werden.
Gängige Themen im vorbeugenden Brandschutz: