Lebensqualität in der Stadt Leimen
Hauptbereich
Förderung von Stecker-Solaranlagen der Stadt Leimen für das Jahr 2025
Bezuschussung von 20% der Gesamtkosten einer Stecker-Solaranlage, bzw. eines „Balkonkraftwerks“. Die maximale Förderhöhe beträgt 150 Euro.
Auch für das Jahr 2025 werden Stecker-Solaranlagen durch die Stadt Leimen bezuschusst. Dies wurde einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen und ein entsprechendes Budget für die Gewährleistung von Zuschüssen gemäß der nachfolgenden Förderrichtlinie bereitgestellt.
1. Zuwendungszweck
Mit der Förderung von Stecker-Solaranlagen bietet die Stadt Leimen einen finanziellen Anreiz zum Ausbau von Erneuerbaren Energien in Leimen. Dies bietet den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leimen die Möglichkeit, ihre laufenden Stromkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Über die Förderanträge wird basierend auf dieser Richtlinie und den verfügbaren finanziellen Mitteln entschieden.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Installation von Stecker-Solaranlagen. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zählen hierzu Solarmodule mit bis zu 800 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) sowie ein Wechselrichter, die an einen Stromkreis angeschlossen werden.
Die Förderung beträgt 20% der Kosten je installierter Stecker-Solaranlage und wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Ein Förderantrag wird nur bewilligt, wenn der Kauf der Stecker-Solaranlage im Förderzeitraum 2025 erfolgt ist und alle Voraussetzungen der Förderung erfüllt werden.
Förderhöhe für Stecker-Solaranlagen 2025:
- Die Förderung beträgt 20% der Gesamtkosten der installierten Stecker-Solaranlage.
- Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 150€.
- Die prozentuale Förderhöhe ist unabhängig von der installierten Watt-Peak-Leistung der Stecker-Solaranlage.
Den Förderantrag sowie weiterführende Informationen bezüglich Stecker-Solaranlagen können unter folgenden Link der Homepage der Stadt Leimen heruntergeladen werden
https://buergerserviceportal.leimen.de/online-dienste/formulare/formulare-stadt-leimen
Mit der Bitte um Beachtung:
Die Beantragung des Zuschusses bzw. die Bewilligung ersetzt nicht die aktuell gültige Rechtslage bestehender Meldepflichten. Diese sind in Ihrer Betreiberverantwortung und von Ihnen entsprechend der gültigen Rechtsvorschrift vorzunehmen.
Bei erfolgreicher Antragstellung wird keine Rückmeldung bezüglich des Antrags generiert. Lediglich bei fehlenden Unterlagen oder Nachfragen wird Kontakt bezüglich des Förderantrags aufgenommen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit bei Herrn Wurmbach melden.
Magnus Wurmbach
Große Kreisstadt Leimen
Rathausstraße 1-3
69181 Leimen
Bauamt Abt. Liegenschaften/Energie
Klimaschutzmanager
Neues Verwaltungsgebäude
1. OG - Zimmer 1.05
06224 704-119
E-Mail: Magnus.wurmbach(@)leimen.de