Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie
Hauptbereich
Lärmaktionsplanung in Leimen
Runde 1 und 2
Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rats vom 25.06.2002 über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurden von der EU neue Wege zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet.
Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Richtlinie sieht dabei ein zweistufiges Verfahren vor. Nach einer Ermittlung der Umgebungslärmpegel und den daraus resultierenden Betroffenheiten sind daran anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Erfassung der Lärmbelastung durch Lärmkarten (Lärmkartierung), zur Information der Öffentlichkeit über die Belastung durch Umgebungslärm und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen bei problematischen Lärmsituationen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit und schließlich zur Information der EU-Kommission über die Kartierung und die Lärmaktionsplanung.
National umgesetzt in der Bundesrepublik Deutschland wurde die Umgebungslärmrichtlinie im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005) in den §§ 47a-f des BImSchG (6. Teil: Lärmminderungsplanung) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), 6. März 2006.
Aus dem Wortlaut des § 47d Abs. 1 BImSchG lässt sich ableiten, dass sich neben den Ballungsräumen grundsätzlich alle Gemeinden, in denen im Ergebnis der Lärmkartierung Geräuschimmissionen auf bewohnte Gebiete einwirken, mit dem Verfahren der Lärmaktionsplanung auseinandersetzen müssen – unabhängig von der Höhe der Immissionen und Betroffenenzahlen.
Zuständig für die Lärmaktionsplanung sind nach § 47 e Abs. 1 BImSchG die Gemeinden sowohl in Ballungsräumen als auch entlang von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Bei der Aufstellung werden sie fachlich von Landesbehörden so weit wie möglich unterstützt.
Somit ist klar, dass auch in Leimen eine Lärmaktionsplanung zu erfolgen hatte.
Die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus der Umgebungslärmrichtlinie ist zwar vorrangiges Ziel, gleichzeitig bietet die Lärmaktionsplanung auch die Möglichkeit, Lärmbelastungen für viele Betroffene zu senken und die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden zu erhöhen.
Die Stadt Leimen liegt im nordwestlichen Teil von Baden-Württemberg mit einer Gesamteinwohnerzahl von ca. 26.000. Leimen besteht aus den drei Stadtteilen Leimen-Mitte mit Lingental, St. Ilgen und Gauangelloch mit Ochsenbach.
Zwischen den beiden Stadtteilen Leimen-Mitte und St. Ilgen verläuft die Bundesstraße B 3. Als Ortsdurchfahrt verläuft durch den Stadtteil Leimen-Mitte zudem die Landesstraße L 594 (Rohrbacher Straße) in Nord-Süd Richtung. Die Landesstraße L 600 verbindet den Norden Leimens über Lingental und weiterführend über die K 4161 mit Gauangelloch. Weitere Verbindungen zwischen den Stadtteilen stellen mehrere Kreisstraßen her. Die Eisenbahnstrecke 4000 der DB AG verläuft in Nord-Süd-Richtung durch den Stadtteil St. Ilgen. Anlage 1 zeigt einen Übersichtslageplan des Stadtgebiets und der Hauptverkehrsadern.
Die hier vorgelegte Lärmaktionsplanung von Leimen ist als Chance zu verstehen, langfristig die Lebensqualität zu verbessern und die Attraktivität der Stadt zu erhöhen.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf des Lärmaktionsplans vom 17.02.2014 erfolgte im Mai 2014 .
Stellungnahmen der TöB und Bearbeitungsvermerke der Verwaltung zum Entwurf des LAP vom 06.12.2016
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 23.01.2017 - 22.02.2017. Stellungnahmen waren während der Offenlage und darüber hinaus bis zum 08.03.2017 möglich.
Fragen und Anregungen zum Entwurf des LAP vom 06.12.2016
Nachstehend finden Sie den Lärmaktionsplan (LAP) in Leimen, den der Gemeinderat am 01.06.2017 beschlossen hat. Da die Datenmenge zu groß für eine Datei ist, wurde der LAP auf verschiedene Dateien aufgeteilt, die auch einzeln herunterzuladen sind. Bitte beachten Sie trotzdem, dass je nach Dateigröße eine längere Downloadzeit anfallen kann.
Lärmaktionsplan der Stadt Leimen vom 01.06.2017
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage LUBW 6618 NW
Anlage LUBW 6618 SW
Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahme erfolgte Ende Juni 2017, seither ist für einen Teil der L 594/Rohrbacher Straße zwischen den Einmündungen Rathausstraße/St. Ilgener Straße und Hildastraße aus Lärmschutzgründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
Runde 3
In § 47 d Abs. 5 BImSchG hat der Gesetzgeber die Überprüfung der Lärmaktionspläne alle 5 Jahre vorgegeben. Erforderlichenfalls sind die bis dahin bestehenden Lärmaktionspläne fortzuschreiben. Damit soll die Lärmaktionsplanung als kontinuierliches Planungsinstrument implementiert werden.
Im Rahmen der Überprüfung des bestehenden Lärmaktionsplans in Leimen wurde ein neuer Entwurf ausgearbeitet. Hierbei wurden über die im Gesetz vorgeschriebenen „Hauptverkehrsstraßen“, unter denen man Bundes- und Landesstraßen zu verstehen hat, hinaus auch die vielbefahrenen Kreisstraßen kartiert. Diese müssen ja ebenfalls ein hohes Verkehrsaufkommen aufnehmen und tragen somit zur Lärmbelastung der Anwohner erheblich bei. Die Stadt Leimen erhofft sich dadurch mehr Erkenntnisse für einen besseren Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger.
Seit der letzten Lärmaktionsplanung wurden seitens des Gesetzgebers die Auslösewerte, nach denen Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden können, herabgesetzt. Die Stadt Leimen hat somit bereits bei niedrigeren Lärmwerten die Möglichkeit, Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Des Weiteren hat sich durch die Rechtsprechung die Rechtslage geändert. Unter der Voraussetzung einer korrekten Abwägung zwischen allen Interessen aller Betroffenen ist es jetzt möglich, auch trotz einer negativen Stellungnahme von Verkehrsbehörden z.B. eine Verkehrsberuhigung durch Tempobeschränkungen durchzusetzen.
Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans in Leimen wurde nun dem Gemeinderat der erarbeitete Entwurf vorgelegt Dieser hat die Freigabe des Entwurfs für die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erteilt.
Die Träger öffentlicher Belange wurden im Dezember 2020 angeschrieben und erhielten bis zum
19.02.2021
Gelegenheit zur Stellungnahme. Darüber hinaus hatten die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit weitere oder ergänzende Stellungnahmen abzugeben.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bearbeitungsvermerke der Verwaltung
Die Öffentlichkeit erhielt in der Zeit vom
18.01.2021 bis zum 19.02.2021
Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf des Lärmaktionsplans im Rahmen der öffentliche Auslegung. Stellungnahmen hierzu konnten bis zum
05.03.2021
abgegeben werden.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Bearbeitungsvermerke der Verwaltung
Nachstehend finden Sie den vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 28.10.2021 abgewogenen und beschlossenen Lärmaktionsplan (LAP) in Leimen. Da die Datenmenge zu groß für eine Datei ist, wurde der LAP auf verschiedene Dateien aufgeteilt, die auch einzeln herunterzuladen sind. Bitte beachten Sie trotzdem, dass je nach Dateigröße eine längere Downloadzeit anfallen kann.
Sollten Sie Anregungen oder Fragen zum LAP haben, steht Ihnen Herr Volbehr unter 06224/704-190 während der Sprechzeiten (Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 - 12.00 Uhr; Di. 14.30 Uhr - 18.30 Uhr und Do. 13.30 Uhr – 17.00 Uhr) bzw. per Mail unter Jens.Volbehr@Leimen.de gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie unsere Regelungen zum Besucherverkehr und vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache im Rathaus entweder telefonisch oder per Mail einen Termin.
Anlage 1 Übersicht Untersuchungsgebiet
Anlage 2 Verzeichnis Vorschriften
Anlage 3.1 Verkehrsbelastungen
Anlage 5 Betroffenheitsanalyse
Anlage 6 Einwohner über 65 dbA
Anlage 7.1 Ablauf der Lärmaktionsplanung
Anlage 7.2 Maßnahmen Lärmminderung allgemein
Anlage 7.3 Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 8.1 Fassadenpegel RLS 90 Tag Übersicht
Anlage 8.1.01 - 10 Fassadenpegel RLS 90 Tag
Anlage 8.1.11 - 19 Fassadenpegel RLS 90 Tag
Anlage 8.2 Fassadenpegel RLS 90 Nacht Übersicht
Anlage 8.2.01 - 10 Fassadenpegel RLS 90 Nacht
Anlage 8.2.11 - 19 Fassadenpegel RLS 90 Nacht
Lärmaktionsplanung Schiene der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn führt ihre Lärmaktionsplanung weiter fort. Informationen zur Lärmaktionsplanung der Deutschen Bahn erhalten Sie unter www.laermaktionsplanung-schiene.de.