Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie
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Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Standesamtes Leimen, Rhein-Neckar-Kreis.
Wir als Standesamt sind für folgende Bereiche zuständig:
Eheschließungen
Eheschließungen
Vorrangig bieten wir Trauungen jeden Freitag, zwischen 09:00 und 12:00 Uhr sowie zusätzlich einmal im Monat an einem Samstag an.
Bevor eine verbindliche Terminzusage erfolgen kann, muss die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt des Wohnortes einer der Verlobten erfolgen.
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Um Ihnen eine Auskunft über die erforderlichen Unterlagen geben zu können, lassen Sie uns bitte eine E-Mail an standesamt(@)leimen.de mit folgenden Angaben zu beiden Verlobten zukommen.
- Name, Vorname(n)
- Geburtsdatum, -ort
- Staatsangehörigkeit (wenn deutsch, durch Abstammung oder Einbürgerung?)
- Personenstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden, wenn geschieden: wo wurde Ehe geschlossen und wo aufgelöst?)
- Gibt es gemeinsame voreheliche Kinder?
- Besteht gemeinsames Sorgerecht?
- Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Bei der Wahl des Trauortes bietet Ihnen das Standesamt Leimen folgende Möglichkeiten:
Trauzimmer Neues Rathaus Trauzimmer Spiegelsaal
Es können jeweils bis zu drei Stehtische kostenfrei für einen Sektempfang zur Verfügung gestellt werden.
Trausamstage 2025
25.01.2025
22.02.2025
15.03.2025
12.04.2025
10.05.2025
28.06.2025
12.07.2025
18.10.2025
15.11.2025
06.12.2025
Trausamstage 2024
13.01.2024
17.02.2024
02.03.2024
27.04.2024
29.06.2024
20.07.2024
14.09.2024
19.10.2024
16.11.2024
07.12.2024
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Terminvereinbarung erst nach Anmeldung der Eheschließung und wenn alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind möglich ist.
Selbstverständlich werden auch Trautermine zu den allgemeinen Sprechzeiten angeboten, vorwiegend an Freitagen.
Erklärung des Kirchenaustritts
Erklärung des Kirchenaustritts
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig.
Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit einem unserer Standesbeamten.
Für die Erklärung des Kirchenaustritts wird eine Gebühr in Höhe von 25,60 € erhoben.
Anerkennung der Vaterschaft
Anerkennung der Vaterschaft
Eine Anerkennung der Vaterschaft kann beim Standesamt erfolgen, für eine Sorgerechtserklärung wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt.
Sowohl die Erklärung der Vaterschaft als auch die Zustimmung der Mutter müssen höchstpersönlich beim Standesamt erfolgen und können auch vorgeburtlich abgegeben werden.
Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch oder per E-Mail an standesamt(@)leimen.de einen Termin mit einem unserer Standesbeamten.
Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen
Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen
Als Standesamt sind wir unter anderem zuständig für:
- Erklärungen zum Ehenamen
- Erklärungen zur Wiederannahme von ehemals geführten Namen
- Angleichungen an das deutsche Namensrecht
- Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Aus den beim Standesamt Leimen geführten Personenstandsregistern können auf Wunsch Urkunden erstellt und Auskünfte erteilt werden.
Für eine Geburtsurkunde muss die betroffene Person in Leimen geboren worden sein, für eine Eheurkunde muss die Trauung in Leimen stattgefunden haben und für eine Sterbeurkunde muss die betroffene Person in Leimen verstorben sein.
Beurkundung von Geburten
Beurkundung von Geburten
Als Standesamt Leimen, Rhein-Neckar-Kreis sind wir für die Beurkundung sämtlicher Geburten zuständig, welche sich auf dem Gemeindegebiet der Großen Kreisstadt Leimen ereignen.
Geburten sind innerhalb einer Woche von folgenden Personen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen:
1. Jedem Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
2. Jeder anderen Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Die Anzeigepflicht kann auch auf Einrichtungen, in denen sich die Geburt ereignet hat, übertragen werden.
Beurkundung von Sterbefällen
Beurkundung von Sterbefällen
Als Standesamt Leimen, Rhein-Neckar-Kreis sind wir für die Beurkundung sämtlicher Sterbefälle zuständig, welche auf dem Gemeindegebiet der Großen Kreisstadt Leimen ereignen.
Sterbefälle sind von folgenden Personen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen:
1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.
Die Anzeigepflicht von Privatpersonen kann durch Beauftragung eines Bestattungsunternehmens auf dieses übertragen werden.
Die Anzeigepflicht von Einrichtungen (Krankenhäuser oder Pflegeheime) oder Behörden, welche trotz der Anzeige durch andere Personen weiterhin bestehen bleibt, muss in jeden Fall durch die jeweils zuständige Einrichtung oder Behörde spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfüllt werden.
Nachlasserhebungen
Nachlasserhebungen
Als Standesamt des letzten Wohnsitzes einer verstorbenen Person sind wir dafür zuständig die erforderlichen Daten zu erheben und an das zuständige Nachlassgericht in Heidelberg weiterzuleiten.
Zur Annahme von Originaltestamenten sind wir nicht befugt. Bitte geben Sie diese direkt beim Nachlassgericht Heidelberg ab.
Erbscheinanträge können ebenfalls beim Nachlassgericht Heidelberg oder bei einem Notar Ihrer Wahl gestellt werden.