Coronavirus Aktuelle Lage: Stadt Leimen

Coronavirus Aktuelle Lage: Stadt Leimen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Leimen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schriftgröße:
  • Vergrößern: Strg + +
  • Standard: Strg + 0
  • Verkleinern: Strg + -
EUROPA-, SPORT- UND WEINSTADT
in der Metropolregion Rhein-Neckar
EUROPA-, SPORT- UND WEINSTADT
in der Metropolregion Rhein-Neckar
EUROPA-, SPORT- UND WEINSTADT
in der Metropolregion Rhein-Neckar
EUROPA-, SPORT- UND WEINSTADT
in der Metropolregion Rhein-Neckar
EUROPA-, SPORT- UND WEINSTADT
in der Metropolregion Rhein-Neckar
EUROPA-, SPORT- UND WEINSTADT
in der Metropolregion Rhein-Neckar
EUROPA-, SPORT- UND WEINSTADT
in der Metropolregion Rhein-Neckar
EUROPA-, SPORT- UND WEINSTADT
in der Metropolregion Rhein-Neckar
EUROPA-, SPORT- UND WEINSTADT
in der Metropolregion Rhein-Neckar  
Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie    

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie    

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie

Rathaus & Service

Bürgernah und hilfsbereit - die Stadt Leimen für Sie    

Facebook Instagram Twitter Geomap Wetter Imagefilm Wegweiser Gebärdensprache Leichte Sprache Terminvereinbarung online
Quicklinks einblenden
Treffpunkt Leimen Hilfe für die Ukraine Terminvereinbarung Online
Jahreszeit wählen:

Hauptbereich

Aktuelle Entwicklungen rund um das Corona-Virus

Autor: Herr Menges
Artikel vom 18.01.2022

(Text: Gemeindetag-Bw.de - Stabsstelle Corona)

Bewertung von Hauptversammlungen von Vereinen

Aus unserer Mitgliederschaft wird regelmäßig die Frage an uns herangetragen, wie mit Mitgliederversammlungen bzw. Hauptversammlungen von Vereinen umzugehen ist – dies insbesondere vor dem Hintergrund der Fragestellung, ob Wahlen oder Abstimmungen angefochten werden könnten, wenn Mitglieder aufgrund einer „2G-Regelung“ von der Teilnahme ausgeschlossen sind.

Wir bewerten die Problematik wie folgt:

Richtig ist, dass Vereinsveranstaltungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 CoronaVO in der Alarmstufe II nur mit 2G+-Beschränkungen zulässig sind, d.h. der Zutritt ist nur immunisierten Besucherinnen und Besuchern nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Eine Ausnahme sieht aber § 10 Abs. 4 Nr. 1 CoronaVO vor: Danach sind abweichend von Absatz 1 „Gremiensitzungen von juristischen Personen, Gesellschaften und vergleichbaren Vereinigungen“ ohne Beschränkungen zulässig; dies gilt nicht in den Alarmstufen, in denen nicht-immunisierte Teilnehmende einen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorzulegen haben. Das bedeutet: auch auf der Basis der aktuellen CoronaVO ist es zulässig und möglich, Mitgliederversammlungen/Generalversammlungen von Vereinen abzuhalten. Nicht-immunisierte Mitglieder können teilnehmen; sie müssen (lediglich) einen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen.

Richtig ist ebenso, dass ungerechtfertigte Beschränkungen z.B. von Mitgliederversammlungen von Vereinen zur Unwirksamkeit der gefassten Beschlüsse führen können. Dies dürfte im Regelfall dazu führen, dass sämtliche Beschlüsse der fraglichen Mitgliederversammlung unwirksam sind. Hintergrund ist, dass auf diese Weise teilnahmeberechtigten Mitgliedern die Ausübung ihres Mitgliedschaftsrechts verwehrt wird. Wie dargestellt, wird durch die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 4 Nr. 1 CoronaVO sichergestellt, dass an Gremiensitzungen – zu denen auch Hauptversammlungen gehören – alle Mitglieder teilnehmen können. Dieses Ziel dieser Ausnahmeregelung wird in der Begründung zur CoronaVO auch explizit ausgeführt. Nicht immunisierte Personen sind also nicht ausgeschlossen, sondern unterliegen nur einer Testpflicht und können unter dieser Voraussetzung dann teilnehmen. Da es sich um eine gesetzliche Regelung des Landes handelt, besteht unserer Einschätzung nach bei einer an der CoronaVO orientierten Umsetzung im Ergebnis kein Raum für etwaige Anfechtungen.