Coronavirus Aktuelle Lage: Stadt Leimen

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Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informiert

Autor: Herr Menges
Artikel vom 26.01.2022

Wegen Überschreitung der 500er-Inzidenz: Ab Mittwoch, 26. Januar, gelten für nicht-immunisierte Personen nächtliche Ausgangsbeschränkungen / Verlassen des Hauses zwischen 21 und 5 Uhr für Nichtgeimpfte/-genesene nur noch mit triftigem Grund möglich

Sowohl im Rhein-Neckar-Kreis als auch im Stadtkreis Heidelberg wurde nach den maßgeblichen Angaben des Landesgesundheitsamtes am heutigen Dienstag, 25. Januar 2022, der Grenzwert von 500 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Dies hat das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für Heidelberg zuständig ist, am heutigen Dienstag, 25. Januar 2022, festgestellt und bekanntgegeben: www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen.

Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten damit ab Mittwoch, 26. Januar 2022, 0 Uhr, nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen (Genesung liegt maximal drei Monate zurück) ist, darf das Haus zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen.

Als triftige Gründe im Sinne der Corona-Verordnung gelten unter anderem die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, die Berufsausübung, der Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern, körperliche Bewegung allein im Freien und der Besuch bestimmter Veranstaltungen, zum Beispiel Gemeinderatssitzungen oder Veranstaltungen von Glaubens- und Religionsgemeinschaften. Eine Über-sicht gibt der Paragraph 17a, Absatz 2, der Corona-Landesverordnung:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind Personen unter sechs Jahren beziehungsweise Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Personen, die – in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung – glaubhaft machen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen.

Wann treten die Ausgangsbeschränkungen wieder außer Kraft?

Die Ausgangsbeschränkungen treten wieder außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 500 unterschreitet. Die Maßnahme ist dann am Tag nach der Bekanntmachung durch das zuständige Gesundheitsamt aufgehoben.

Es besteht zudem die Möglichkeit, dass durch die von der Landesregierung in den kommenden Tagen in Aussicht gestellte Änderung der Corona-Verordnung die nächtliche Ausgangssperre für nicht-immunisierte Personen gestrichen wird. Sollte dies der Fall sein, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert.