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Kommunale Wärmeplanung Leimen
Erstelldatum26.04.2024
Die Große Kreisstadt Leimen hat aufgrund § 27 des baden-württembergischen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes eine kommunale Wärmeplanung erstellt
Die Große Kreisstadt Leimen hat aufgrund § 27 des baden-württembergischen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Es handelt sich dabei um eine strategische Leitplanung mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung für das gesamte Stadtgebiet bis 2040.
Mit Hilfe dieses Fahrplans sollen in der Großen Kreisstadt, die richtigen Entscheidungen treffen. Genauso soll er auch alle anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen.
Die Wärmewende erfordert zunächst eine drastische Reduzierung des Wärmebedarfs unserer Gebäude. Doch es ist offensichtlich, dass auch künftig noch erhebliche Mengen Energie für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme eingesetzt werden müssen. Diese müssen wir nach und nach möglichst vollständig aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme decken, um den Gebäudebestand klimaneutral zu machen.
Da Wärme nicht so leicht transportierbar ist wie Strom, muss dieser Transformationsprozess unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort gestaltet werden
Die vier Elemente eines kommunalen Wärmeplans Bestandsanalyse Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.
Potenzialanalyse
Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale.
Aufstellung Zielszenario
Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.
Wärmewendestrategie
Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.
Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarf systematisch zusammen. Auf diese Weise lassen sich Einsatzmöglichkeiten der Energiequellen im künftigen Energiesystem definieren und lokal umsetzen. Bei der nachfolgenden Einbindung des kommunalen Wärmeplans in die weiteren kommunalen Planungsaufgaben sollten die Beteiligten der Wärme- und Stadtplanung sich regelmäßig abstimmen.
Ein kommunaler Wärmeplan wirkt dabei als Routenplaner. Denn seine Ergebnisse und Handlungsvorschläge dienen dem Gemeinderat und den Ausführenden als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung. Während des gesamten Prozesses gilt es, die Inhalte anderer Vorhaben der Kommune, etwa die der Bauleit- oder Regionalplanung, zu berücksichtigen.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine informelle Planung ohne rechtliche Außenwirkung und bietet lediglich eine Orientierung bezüglich einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Stadt Leimen(§ 3 Abs. 1 Nr. 20 Wärmeplanungsgesetz (WPG) „rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung […]“).
Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung auf entsprechend hoher Flughöhe. DieEinteilung von Eignungsgebieten ist nicht gebäudescharf. Zudem ensteht aus der Zuordnung zu einem Wärmenetzeignungsgebiet für die Gebäudeeigentümer keine Verpflichtung, sich an ein Wärmenetz anzuschließen. Jedoch begründet sich auch kein Rechtsanspruch auf einen Wärmenetzanschluss. Ferner folgt keine Verpflichtung für die Kommunen, ein Wärmenetz zu bauen oder zu betreiben. Ausgewiesen werden Eignungsgebiete. (§ 18 Abs. 2 und §23 Abs. 4 WPG).
Einwände, Ergänzungen, Kommentare an die Stadt Leimen bezüglich der kommunalen Wärmeplanung können über folgende E-Mail- Adresse gesendet werden: magnus.wurmbach(@)leimen.de
Kommunale Wärmeplanung - "Wie kann eine klimaneutrale Wärmeversorgung für Leimen aussehen"
Zum Download - Schlussbericht der kommunalen Wärmeplanung