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Bundestagswahl 2025
Erstelldatum10.01.2025
Versendung und Abholung der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 möglich
Versendung und Abholung der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 möglich
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Bundestagswahl 2025 steht uns nun schon am 23. Februar 2025 und damit sieben Monate früher als geplant vor der Türe.
Das Wahlamt der Stadt Leimen befindet sich bereits seit einigen Wochen in der Vorbereitung für die kommenden Herausforderungen und sieht sich, auch dank der Hilfsbereitschaft vieler engagierter Wahlhelfer, für diese gut gewappnet.
Allerdings gibt es auch einige Variablen, die das Wahlamt nicht selbst beeinflussen kann, sondern bei denen es auf andere Stellen angewiesen ist. Dies betrifft zum Beispiel die Lieferung der Stimmzettel durch die Bundeswahlleitung. Nach aktuell geltenden Fristen kann die Druckfreigabe für die Stimmzettel der Bundestagswahl erst am 30.01.2025 erfolgen.
Dementsprechend werden die Stimmzettel dem Wahlamt der Stadt Leimen frühestens in der darauffolgenden Woche, wahrscheinlicher sogar erst in der Woche danach, vorliegen.
Erst wenn die Stimmzettel angeliefert wurden, kann der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgen. Dies wird voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 der Fall sein.
Aufgrund der sehr kurzen Zeitspanne zwischen dem frühestmöglichen Versanddatum und der Frist, bis wann die ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder beim Wahlamt Leimen eingegangen sein müssen (23. Februar 2025, 18 Uhr), möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger, denen es möglich ist, am Wahltag persönlich Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, empfehlen, eben dieses zu tun, da eine unproblematische und rechtzeitige Postzustellung nicht garantiert werden kann.
Sollten Sie bereits im Voraus wissen, dass Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können werden, empfehlen wir, die Briefwahlunterlagen persönlich (unter Vorlage des ausgefüllten Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) beim Wahlamt (Neues Verwaltungsgebäude, Zimmer 0.24, EG, Rathausstr. 1-3, 69181 Leimen) abzuholen. Dort kann auch, falls gewünscht, direkt vor Ort gewählt werden.
Bitte beachten Sie, dass auch die Abholung der Briefwahlunterlagen oder eine Wahl direkt vor Ort voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 möglich sein wird.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leimen besinnliche Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr!
Ihr Wahlamt-Team der Stadt Leimen