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Wichtige Elterninfo der Stadt Leimen
Erstelldatum16.03.2020
Elterninfo für die Kindergärten und Krippen in Trägerschaft der Stadt Leimen vom 16. März 2020
Elterninfo für die Kindergärten und Krippen in Trägerschaft der Stadt Leimen vom 16. März 2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Landesregierung hat am Freitag entschieden, dass ab Dienstag, 17. März 2020, der Betrieb der Kindergärten und Krippen auszusetzen ist. Diese Regelung gilt vorerst bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020.
Oberster Grundsatz ist, dass sich im Rahmen der Schließung so wenig Personen wie möglich in den Einrichtungen aufhalten. Auch in den Familien und im Bekanntenkreis sollten soziale Kontakte in diesen Tagen soweit wie möglich auf das notwendige Maß reduziert werden.
Aktuelle Informationen können Sie jederzeit der Homepage der Stadt Leimen unter https://www.leimen.de entnehmen.
In den von der Stadt Leimen betriebenen Krippen und Kindergärten werden wir ab ab Dienstag, den 17. März 2020, während der üblichen Betreuungszeiten eine Notfallbetreuung anbieten. Diese Notfallbetreuung gilt nur für Kinder, deren Eltern in den „Bereichen der kritischen Infrastruktur“ tätig sind.
Dazu zählen insbesondere:
- Die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von notwendigen Medizinprodukten)
- Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz)
- Die öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
- Die Lebensmittelbranche
Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte, im Fall von Alleinerziehenden, die alleinerziehende Person, in diesen Bereichen arbeiten. Um die Aufrechterhaltung der Notfallbetreuung zu gewährleisten, können nur gesunde Kinder teilnehmen. Treten Krankheitssymptome während der Betreuungszeit auf, werden die Eltern benachrichtigt, und diese Kinder sind unverzüglich abzuholen.
In den Zeiten dieser Notfallbetreuung bis nach den Osterferien wird kein warmes Mittagessen angeliefert. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Essen und Trinken in Form von belegten Broten, Obst und Gemüse, Wasser und Tee mit.
Im Anhang finden Sie das Formular zur Beantragung der Notfallbetreuung.
Ausschließlich die Kinder, deren Eltern/Sorgeberechtigte die obigen Voraussetzungen mit diesem Formular nachweisen können, werden in den Einrichtungen betreut. Hierzu ist bis spätestens Donnerstag, 19.03.2020 die (formlose) Vorlage eines Arbeitgebernachweises über die Art der Beschäftigung notwendig.
Das Formular erhalten Sie zum Download auf der o.g Homepage oder bei der Leitung der Einrichtung.
Für die nächsten Wochen wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles Gute und viel Gesundheit.
Ihr
Hans Reinwald
Oberbürgermeister