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Öffentliche Bekanntmachung
über die Aufstellung des Bebauungsplans „Bayermühle“ in Leimen-Mitte
Der Gemeinderat hat am 13.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Bayermühle“ aufzustellen.
Ziel der Planaufstellung ist es, die beiden Flst.-Nr. 4184/15 und 4184/16 der Wohnnutzung zuzuführen. Dabei soll der Bau von acht Doppelhaushälften mit dazwischenliegendem Garagenhof ermöglicht werden.
Die beiden Flurstücke befinden sich im Außenbereich, schließen aber unmittelbar an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Der Bebauungsplan „Bayermühle“ kann daher im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht notwendig.
Der Bebauungsplanentwurf liegt mit Begründung in der Zeit
vom 04.02.2019 bis einschließlich 04.03.2019
bei der Stadtverwaltung Leimen, Bauamt, Rathausstraße 1-3, 3.OG, Z.Nr. 3.04 während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse http://www.leimen.de in der Rubrik Stadt Leimen – Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
Leimen, den 18.01.2019
Der Oberbürgermeister
Hans D. Reinwald