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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans -
„Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen – Teilbereich Leimen“ in Leimen-Mitte
(Veröffentlichung am 28.09.2020)
Der Gemeinderat hat am 23.07.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen – Teilbereich Leimen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Ziel der Planaufstellung ist es die Planung für die Verbindungsstraße L600-L594, die ÖPNV-Trasse sowie die Radwegeverbindung auf Leimener Gemarkung zu sichern. Durch den Bau der Verbindungsstraße wird eine durchgehende Straße von der Kreuzung L594/L600 bis zum direkten Anschluss an die L600 im Westen von Leimen geschaffen. Neben der Erschließung des gesamten Gebiets und einer Verbesserung der Zu- und Abfahrt für das Gewerbegebiet Rohrbach-Süd hat diese Verbindungsstraße u.a. auch den Vorteil, dass der überregionale Verkehr, ohne die Wohnbebauung zu tangieren, bis zur Autobahn A5 weiterfahren kann. Der Geltungsbereich des Teilbereichs Leimen umfasst eine Teilfläche HeidelbergCement und Eternit (unbeplanter Innenbereich), die Außenbereichsfläche Fautenbühl sowie den bereits bestehenden Bebauungsplan „Nord III, 2. Teilabschnitt, Teilbereich 1, 1. Änderung“, der in das Verfahren mit eingebunden wird.
Leimen, den 28.09.2020
Der Oberbürgermeister
Hans D. Reinwald