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Öffentliche Bekanntmachung
über die Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans Runde 3 der Großen Kreisstadt Leimen.
Der Entwurf des o.g. Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom
18.01.2021 bis einschließlich 19.02.2021
bei der Stadtverwaltung Leimen, Bauamt, Rathausstraße 1-3, 3.OG, Zi.Nr. 3.17 während der Dienststunden öffentlich aus. Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Parallel dazu stellt die Stadt Leimen den Entwurf des Lärmaktionsplans auch im Internet auf der Homepage der Stadt Leimen unter www.leimen.de/de/rathaus-service/aemter/oeffentliche-protokolle/laermaktionsplan bereit.
Bitte beachten Sie unsere Regelungen zum Besucherverkehr und vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache im Rathaus entweder telefonisch oder per Mail einen Termin.
Während der Auslegungsfrist sowie bis spätestens 05.03.2021 können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen, Rathausstraße 8, 69181 Leimen, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
Leimen, den 04.01.2020
Der Oberbürgermeister
Hans D. Reinwald