Hauptbereich
Öffentliche Erinnerung
Zur Begleichung des I. Abschlags der Wasser- und Kanalgebühren
An die Zahlung folgender Forderung wird erinnert:
WASSER- UND KANALGEBÜHREN
Für den I. Abschlag 2021, fällig am 11.04.2021
Die Stadt weist darauf hin, dass keine Abschlagsrechnungen zugestellt werden. Die Fälligkeitstermine für das gesamte Jahr 2021 können auch auf der Endabrechnung 2020 für Wasser/Abwasser nachgelesen werden.
HUNDESTEUER
Ferner wird darauf hingewiesen, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtgebiet verpflichtet ist, innerhalb von 2 Wochen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von 3 Monaten erreicht hat, dies bei der Stadtverwaltung – Steueramt - anzuzeigen.
Desweiteren machen wir darauf aufmerksam, dass jeder Hundehalter die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen hat.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Steueramt Leimen