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Informationen zur Coronavirus-Schutzimpfung im Rhein-Neckar-Kreis

Fragen und Antworten
Zum Betrieb der Impfzentren
Der Rhein-Neckar-Kreis ist auf Basis einer Vereinbarung mit dem Land Betreiber eines Zentralen Impfzentrums (ZIZ) sowie zweier Kreisimpfzentren (KIZ).
Das Zentrale Impfzentrum (ZIZ) befindet sich in Heidelberg auf dem Gelände des Patrick-Henry-Village (PHV), South Gettysburg Avenue 45, 69124 Heidelberg und wurde zum 27.12.2020 in Betrieb genommen. Das ZIZ hat eine maximale Kapazität von bis zu 1.500 Impfungen pro Tag.
Die beiden Kreisimpfzentren in Sinsheim (Breite Seite 3, 74889 Sinsheim) und Weinheim (3-Glocken-Center, Bergstraße 49-57, 69469 Weinheim) sollen ab dem 22. Januar 2021 den Betrieb aufnehmen. Im KIZ Sinsheim können täglich bis zu 500 Personen geimpft werden; im KIZ Weinheim bis zu 1.000 Personen.
Wer wird zuerst geimpft?
Der Anspruch auf eine Coronavirus-Schutzimpfung richtet sich nach der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV). Als höchste Priorität (§ 2 CoronaimpfV) sind folgende Personengruppen eingestuft:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden, sowie
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Aktuell werden ausschließlich Personen der höchsten Priorität geimpft. Wann die Impfung weiterer Prioritätsgruppen erfolgen soll ist derzeit nicht bekannt.
Wo kann ich mich für die Impfung anmelden?
Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Termine können über www.impfterminservice.de vereinbart werden, Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.
Außerdem besteht die Möglichkeit telefonisch unter der Rufnummer 116117 Termine zu vereinbaren.
Das Gesundheitsamt kann leider keine Termine vereinbaren.
Personen, die in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen wohnen, müssen keinen Termin vereinbaren. Hier erfolgt die Impfung über die sogenannten Mobilen Impfteams, die von den Impfzentren aus diese Einrichtungen zur Impfung direkt anfahren.
Welcher Impfstoff steht zur Verfügung?
Der COVID-19-Impstoff Comirnaty der Firma BioNTech erhielt am 21.12.2020 die europaweite Zulassung. Derzeit wird in den Impfzentren des Landes Baden-Württemberg ausschließlich dieser Impfstoff verabreicht.
Nachdem nun am 06.01.2021 ebenfalls das Moderna-Vakzin die Zulassung erhielt, kann in absehbarer Zeit ebenfalls mit der Impfung dieses Präparats begonnen werden.
Beide Impfstoffe stehen derzeit in begrenzten Mengen zur Verfügung, weshalb die volle Kapazität der Impfzentren noch nicht ausgeschöpft werden kann.
Weitere Fragen und Antworten zu Impfungen, Impfterminen und Impfzentren:
Weitere Links mit nützlichen Informationen zur Corona-Schutzimpfung:
Corona-Schutzimpfung online buchen: www.impfterminservice.de
Informationen des Landes: www.impfen-bw.de
Informationen des Bundes: www.zusammengegencorona.de/impfen/