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Öffentliche Bekanntmachung zur Bundestagswahl 2021
Informationen zur Bundestagswahl 2021
Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl zum Deutschen Bundestag – Bundestagswahl - am 26. September 2021 über die Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik im Urnenwahlbezirk 001-05 Leimen Mitte
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 wird im Urnenwahlbezirk 001-05 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Mit Hilfe dieser repräsentativen Wahlstatistik soll die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl nach Wählergruppen (Geschlecht und Altersgruppen) sowie das Abstimmungsverhalten der Wähler nach Geschlecht und Altersgruppen ermittelt werden.
Zu diesem Zweck werden im Urnenwahlbezirk 001-05 ausschließlich Stimmzettel für wahlstatistische Auszählungen verwendet, auf denen das Geschlecht und Geburtsjahr (in 6 Altersgruppen) vermerkt sind, insgesamt gibt es 12 unterschiedliche Stimmzettel mit folgenden Unterscheidungsmerkmalen:
A. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtsregister, geboren 1997 bis 2003 (18-24 Jahre)
B. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtsregister, geboren 1987 bis 1996 (25-34 Jahre)
C. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtsregister, geboren 1977 bis 1986 (35-44 Jahre)
D. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtsregister, geboren 1962 bis 1976 (45-59 Jahre)
E. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtsregister, geboren 1952 bis 1961 (60-69 Jahre)
F. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtsregister, geboren 1951 und früher (70 und älter)
G. weiblich geboren 1997 bis 2003 (18-24 Jahre)
H. weiblich geboren 1987 bis 1996 (25-34 Jahre)
I. weiblich geboren 1977 bis 1986 (35-44 Jahre)
K. weiblich geboren 1962 bis 1976 (45-59 Jahre)
L. weiblich geboren 1952 bis 1961 (60-69 Jahre)
M. weiblich geboren 1951 und früher (70 und älter)
Die Stimmzettel enthalten keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum. Beim Verwenden dieser Stimmzettel bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt!
Das Ergebnis der Bundestagswahl wird am Wahlabend im Wahllokal ohne Registrierung der oben angegebenen Unterscheidungsmerkmale ermittelt. Die genaue Auswertung der Stimmzettel nach Geschlecht und Altersgruppen wird zu einem späteren Zeitpunkt durch das Statistische Landesamt vorgenommen.
Das Verfahren ist in dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz-WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), das durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27.April 2013 (BGBl. I S. 962) geändert worden ist, geregelt und zugelassen.
Hans D. Reinwald, Oberbürgermeister