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Öffentliche Bekanntmachung
(Veröffentlichung am 05.11.2021)
über die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte“ in Leimen – Gauangelloch
Der Gemeinderat hat am 28.10.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Ortsmitte“ in Leimen-Gauangelloch aufzustellen. Im Jahr 2019 hat der Gemeinderat beschlossen, einen Antrag auf Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung auf Grundlage des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) sowie der Ergebnisse des Leitbildprozesses zu stellen.
Der Antrag wurde für die Programmjahre 2020 und 2021 nicht berücksichtigt. Für das Programmjahr 2022 wurde wieder ein Antrag gestellt. Zur Sicherung des im ISEK aufgeführten Maßnahmenkonzepts und der darin enthaltenen Sanierungsziele wurde daher für den bisher ungeplanten Innenbereich die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehenden Planskizze. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Dieser Beschluss wird nach § 2 des Baugesetzbuches bekannt gemacht.
Leimen, den 05.11.2021
Der Oberbürgermeister
Hans D. Reinwald