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Zweckverbands Wasserversorgung Hardtgruppe
Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbands Wasserversorgung Hardtgruppe
(Online-Veröffentlichung am 14.12.2022)
Wirtschaftsplan 2023
Der von der Verbandsversammlung am 24.10.2022 beschlossene Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbands Wasserversorgung Hardtgruppe liegt in der Zeit vom 12.12.2022 bis einschließlich 21.12.2022 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich in der Stadtverwaltung Leimen, Beteiligungsverwaltung, Neues Rathaus, Zimmer 2.16, zur Einsichtnahme aus.
Das Kommunalrechtsamt bestätigte mit Schreiben vom 22.11.2022 die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes und genehmigte die festgesetzte Kreditermächtigung und den festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite.
Beschluss des Wirtschaftsplanes des Zweckverbands Wasserversorgung Hardtgruppe für das Wirtschaftsjahr 2023
(01.01. - 31.12.2023)
Aufgrund der §§ 5 Abs. 2, 18 und 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), § 12 Abs. 1 und 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) i.V.m. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) sowie § 9 der Verbandssatzung vom 30.05.2005 hat die Verbandsversammlung am 24.10.2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird
im Erfolgsplan/Ergebnishaushalt beim Aufwand und Ertrag auf 3.388.600 €
im Vermögensplan/Finanzhaushalt bei den Einnahmen und Ausgaben auf 7.509.500 € festgesetzt.
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen wird auf 6.005.500 € festgesetzt.
§ 3 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 4 Betriebsumlage
Die Vorauszahlung auf die Betriebsumlage wird auf 0,87 € je m³ festgesetzt.
Leimen, den 24.10.2022
Die Verbandsversammlung
Hans D. Reinwald, Verbandsvorsitzender