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Öffentliche Bekanntmachung
über die Änderung des Bebauungsplans „Bahnhof II, 2. Änderung“ in Leimen-St. Ilgen
Der Gemeinderat hat am 17.05.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Bahnhof II, 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Der Bebauungsplan „Bahnhof II“ ist seit dem 04.10.1996 in Kraft und sieht Einfriedigungen ausschließlich als offene Einfriedigungen mit Heckenhinterpflanzung vor. Entlang öffentlicher Flächen ist bisher eine Höhe von 1,20 m zulässig.
Mit der Änderung des o.g. Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Einfriedigungen als Sichtschutz geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die Baufenster an die tatsächliche Bebauung angepasst und auf dem Flst.-Nr. 381 das Baufenster vergrößert werden.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Der Bebauungsplanentwurf liegt mit Begründung in der Zeit vom 09.07.2018 bis einschließlich 09.08.2018 bei der Stadtverwaltung Leimen, Bauamt, Rathausstraße 1-3, 3.OG, Z.Nr. 3.04 während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Dienstags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Mittwochs geschlossen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.leimen.de/index.php?id=165 eingestellt.
Leimen, den 22.06.2018
Der Oberbürgermeister
Hans D. Reinwald