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Öffentliche Bekanntmachung
über die Änderung des Bebauungsplans „Schwetzinger Straße – Rohrbacher Straße, 1. Änderung“ in Leimen-Mitte
Der Gemeinderat hat am 12.07.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Schwetzinger Straße – Rohrbacher Straße, 1. Änderung“ aufzustellen.
Ziel der Planaufstellung ist es, auf dem Flst.-Nr. 2109/40 im rückwärtigen Bereich eine zweigeschossige Bebauung und den Ausbau eines Nebengebäudes zuzulassen. Das Baufenster und die planungsrechtlichen Festsetzungen werden entsprechend angepasst.
Der Bebauungsplan „Schwetzinger Straße – Rohrbacher Straße, 1. Änderung“ dient der Innenentwicklung und kann deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht notwendig.
Der Bebauungsplanentwurf liegt mit Begründung in der Zeit vom 06.08.2018 bis einschließlich 06.09.2018 bei der Stadtverwaltung Leimen, Bauamt, Rathausstraße 1-3, 3.OG, Z.Nr. 3.04 während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.leimen.de in der Rubrik Stadt Leimen – Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
Leimen, den 19.07.2018
Der Oberbürgermeister
Hans D. Reinwald
Zum Download - B-Plan Schwetzinger Straße – Rohrbacher Straße