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Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 26. Mai 2019 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder mündlich auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung).
Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.leimen.de an.
Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag zur Europa- und Kommunalwahl erhalten Sie eine Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Der Link ist bis zum 23.05.2019 12 Uhr verfügbar. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung tragen Sie in das Antragungsformular ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post/Amtsboten zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos an wahlamt(@)leimen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Leimen, Rathausstraße 1-3, Zimmer 0.24, 06224/704317, wahlamt(@)leimen.de.
Alle weiteren Informationen rund um die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019