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Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfwiese II“ in Leimen-St. Ilgen
Öffentliche Bekanntmachung
über die Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfwiese II“ in Leimen-St. Ilgen
Der Gemeinderat hat am 13.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Dorfwiese II“ aufzustellen.
Ziel der Planaufstellung ist es, die Flst.-Nr. 210/2, 211/1, 213/1 der Wohnnutzung zuzuführen. Dabei soll der Bau von acht Doppelhaushälften und 16 Stellplätzen ermöglicht werden.
Der Bebauungsplan „Dorfwiese II“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden; eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht notwendig.
Der Bebauungsplanentwurf liegt mit Begründung in der Zeit vom 11.06.2019 bis einschließlich 12.07.2019 bei der Stadtverwaltung Leimen, Bauamt, Rathausstraße 1-3, 3.OG, Z.Nr. 3.04 während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse http://www.leimen.de in der Rubrik Stadt Leimen – Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
Leimen, den 24.05.2019
Der Oberbürgermeister
Hans D. Reinwald
Zum Download - B-Plan Dorfwiese II, 69181 Leimen-St. Ilgen, Fachbehördenbeteiligung