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Nachlese - Sondersitzung mit bisherigem Gemeinderat
Bebauungsplan Gewerbegebiet Nord II geändert
Eine Sondersitzung führte den Gemeinderat noch einmal am 15. Juli 2019 im Ferdinand-Reidel-Saal zusammen.
Gleich zu Beginn der Sitzung wurde aus dem Gemeinderat beantragt, die Gestaltung des Umfelds der Aegidius-Kirche nichtöffentlich zu behandeln. Eine Abstimmung über diesen Antrag ergab Stimmengleichheit, aufgrund derer der Antrag als abgelehnt galt.
Nach der Fragestunde zog Oberbürgermeister Hans Reinwald zunächst den Punkt „Hinderungsgründe“ vor. Der Gemeinderat bestätigte mit diesem formalen Punkt, dass bei den am 26. Mai 2019 gewählten Stadträtinnen und Stadträten keine Hinderungsgründe gem. § 29 der Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg vorliegen.
Die Gestaltung des Umfeldes der St.-Aegidius-Kirche in St. Ilgen war bereits in der Sitzung am 27. Juni kontrovers diskutiert worden. Übereinstimmung herrschte darüber, den Platz ansprechend zu gestalten. Dissens gab es jedoch über die Beteiligung der katholischen Kirche an den Kosten dieser Maßnahme. Schlussendlich hatte man den Tagesordnungspunkt dann vertagt, um alle strittigen Fragen noch einmal zu klären. Die gewünschten Fragen beantwortete Oberbürgermeister Reinwald zusammen mit Pfarrer Arul Lourdu in der Sitzung. Zuvor hatten Jan Currle von der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg und Erich Schulz vom gleichnamigen Planungsbüro noch einmal anhand einer Präsentation den Sachstand erläutert. Nach einer langen und kontroversen Diskussion, die sich überwiegend um die Kosten sowie die Beteiligung der katholischen Kirche daran stützte, stimmten letzten Endes 14 Gemeinderäte der Verwaltungsvorlage zu, es gab vier Gegenstimmen und eine Enthaltung.
Der dritte aufgerufene Tagesordnungspunkt stand im Mittelpunkt der Sitzung. Im Rahmen eines Verfahrens der Firma Lidl gegen die Stadt Leimen auf Erteilung eines Bauvorbescheids wurde der Anspruch der Firma vom Verwaltungsgericht Karlsruhe 2018 abgelehnt und zur Begründung auf den Bebauungsplan verwiesen. Einem Antrag der Fa. LIDL auf Zulassung der Berufung wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stattgegeben, da eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der Schallkontingentierung neue Anforderungen an einen Bebauungsplan stellt.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor festgestellt, dass sämtliche das Gewerbegebiet überplanten Teilbereiche und ebenso sämtliche als Industriegebiet überplanten Teilbereiche des betreffenden Bebauungsplans schalltechnisch begrenzt sind, so dass sich nicht jeder Betrieb ohne Einschränkung dort jeweils ansiedeln kann.
Die Verwaltung hatte daher vorgeschlagen, in einer Begründung klarzustellen, dass es dem Gemeinderat um eine gebietsübergreifende Schallkontingentierung geht. Hierzu ist erforderlich, den Bebauungsplan mit seinen bisherigen Bestandteilen neu zu beschließen und darin deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass ein geeigneter Ergänzungstext Teil der Begründung wird. Danach ist der Bebauungsplan neu auszufertigen und bekannt zu machen.
Diesem Vorgehen schloss sich der Gemeinderat einhellig an und beschloss mit einer Enthaltung den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord II, 1. Änderung und Neufassung“ mit seinen bisherigen Bestandteilen und der ergänzten Begründung gemäß § 10 BauGB i.V.m § 4 GemO erneut als Satzung.
Die nächste öffentliche Sitzung findet am Donnerstag, dem 25. Juli 2019 um 18:30 Uhr im Ferdinand-Reidel-Saal statt. In ihr konstituiert sich der neue Gemeinderat mit dann 22 Mitgliedern. Die Bevölkerung ist hierzu bereits jetzt herzlich eingeladen.
Unter www.leimen.de – Rathaus & Service – Ämter/Öffentliche Protokolle können Sie die bereits unterschriebenen öffentlichen Protokolle einsehen.
Unter www.leimen.de – Rathaus & Service – Leimener Gemeinderat – Sitzungskalender können Sie unter dem entsprechenden öffentlichen Sitzungstermin unter „Detailliste“ auf die Sitzungsunterlagen und Protokolle zugreifen.
Zum Download - Beschlüsse der Sondersitzung Gemeinderat vom 15.07.2019