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Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlicht am: 03.12.2019
Satzung über die Änderung der Abwassersatzung der Großen Kreisstadt Leimen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL. S. 581, ber. S. 698) hat der Gemeinderat am 28.11.2019 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Leimen in der Fassung vom 24.11.2016 beschlossen:
§1
§ 44 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Leimen erhält folgende Fassung:
Höhe der Abwassergebühr
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 42) beträgt je m³ Abwasser 1,72 €.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 42 a) beträgt je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,58 €.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser 1,72 €.
(4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehand-lungsanlage gebracht wird (§ 40 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser 0,80 €.
§2
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Der § 44 der Abwassersatzung i.d.F. vom 24.11.2016 zum 01.01.2019 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Leimen, den 02. Dezember 2019
Hans D. Reinwald
Oberbürgermeister