Aktuelles aus dem Rathaus: Stadt Leimen

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Ausbreitung des Corona-Virus

Autor: Herr Menges
Artikel vom 17.03.2020

Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Unternehmen vor erhebliche Probleme

Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus und den damit einhergehenden tiefen Einschnitten in den Alltag werden viele Unternehmen mit erheblichen und mitunter existenzbedrohenden Problemen konfrontiert. Zurzeit ist noch nicht absehbar, ab wann sich die Situation wieder normalisiert. Vielmehr muss damit gerechnet werden, dass es zu weiteren Einschnitten in das alltägliche Leben kommt.

Bund, Länder und Kommunen stellen zurzeit Maßnahmenpakete zusammen, mit deren Hilfe die negativen Auswirkungen für die Unternehmen zumindest teilweise aufgefangen werden sollen. Für die Große Kreisstadt Leimen entschied Oberbürgermeister Hans Reinwald, Steuern für Gewerbebetriebe bis auf Widerruf zinslos zu stunden.

Weiterführende Informationen finden Sie u.a. auf den Webseiten des Ministeriums für Finanzen des Landes Baden-Württemberg (https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite ) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html ).


Anbei noch eine Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vom 11.03.2020:

„Finanzministerium bereitet steuerliche Maßnahmen als Unterstützung für Unternehmen vor, die von der Ausbreitung des Corona-Virus' betroffen sind 

Finanzministerin Edith Sitzmann: „Finanzämter sollen so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen“


(11.03.2020 / Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg)
Die Ausbreitung des Corona-Virus' wirkt sich mehr und mehr auf Unternehmen aus. Im Bundesfinanzministerium werden daher die rechtlichen Grundlagen für steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Firmen vorbereitet. Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann begrüßt das ausdrücklich. „Sobald uns aus Berlin die Möglichkeit eröffnet wird, werden die Finanzämter im Land alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um finanzielle Schwierigkeiten für betroffene Betriebe abzumildern“, sagte sie am Mittwoch (11. März). „Unsere Steuerverwaltung wird dann so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen.“

Beispielsweise könnten bereits fällige Steuerzahlungen auf Antrag vorübergehend gestundet werden. In diesen Fällen würden keine Stundungszinsen erhoben. Auch sogenannte Säumniszuschläge, also Zuschläge bei verspäteter Zahlung, könnten erlassen werden. In begründeten Fällen könnte es außerdem möglich sein, dass Vollstreckungen ohne Zuschläge aufgeschoben werden.

Darüber hinaus seien auch Erleichterungen für Unternehmen vorgesehen, die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer abzusenken und anzupassen. Die Ministerin stellte fest: „Wo immer das möglich ist, sollen die steuerlichen Maßnahmen ohne aufwändige Prüfungen und Verfahren kurzfristig umgesetzt werden.“

Sie empfahl Unternehmerinnen und Unternehmern, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Die Beschäftigten der Finanzämter können im Einzelfall Auskunft geben.“