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Niederlassungsverbot tritt in Kraft
Ansammlungen von mehr als drei Personen nicht mehr erlaubt
Ab sofort ist es untersagt, sich in größeren Gruppen als drei Personen auf öffentlichen Plätzen zu versammeln.
„Nach der rasanten Entwicklung der vergangene Tage und Wochen war es nur eine Frage der Zeit, um zu dieser scharfen Maßnahme zu greifen“, meint Oberbürgermeister Hans Reinwald. „Leider haben unsere Appelle an die Solidarität und die Selbstdisziplin, die ja auch von der Bundeskanzlerin in ihrer Fernsehansprache vom 18. März deutlich gemacht wurden, nichts gefruchtet. Es gab bedauerlicherweise immer noch zu viele Egoisten, die es einfach nicht einsehen wollten oder konnten.“
Erlaubt ist natürlich weiterhin der Gang in den Supermarkt, in die Apotheke oder zur Post, zu Sanitätshäusern oder zu Optikern und zum Geldabheben. Auch der Arztbesuch ist gestattet, Tanken ist ebenfalls erlaubt. Hilfeleistungen für Bedürftige, notwendiger Lieferverkehr sowie die unabdingbare Versorgung von Haustieren - sprich: Gassigehen - bleiben ebenfalls gestattet. Auch der Weg zur Arbeit und von dort nach Hause ist erlaubt, dafür bedarf es aber einer entsprechenden Bestätigung des Arbeitgebers.