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Wirtschaftsplan 2020 des Zweckverbandes Wasserversorgung „Hardtgruppe“
Erster Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Zweckverbandes Wasserversorgung „Hardtgruppe“
(Veröffentlichung am 30.09.2020)
Der von der Verbandsversammlung am 27.07.2020 beschlossene 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Zweckverbandes Wasserversorgung „Hardtgruppe“ liegt in der Zeit vom 12.10.2020 bis einschließlich 21.10.2020 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich in der Stadtverwaltung Leimen, Beteiligungsverwaltung, Neues Rathaus, Zimmer 2.14, zur Einsichtnahme aus.
Das Kommunalrechtsamt bestätigte mit Schreiben vom 11.09.2020 die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Die Genehmigung der vorgesehenen Kreditermächtigung und den festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite erfolgte bereits mit der Haushaltsverfügung vom 08.01.2020.
Feststellung des 1. Nachtrags zum Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsverbandes Hardtgruppe für das Wirtschaftsjahr 2020
(01.01. - 31.12.2020)
Aufgrund der §§ 18 bis 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i. d. F. v. 10.03.1976 (Ges.Bl.S.149) i. V. mit §§ 8 und 13 des Eigenbetriebsgesetzes i. d. F. v. 09.07.1974 (Ges.Bl.S.266), §§ 7 bis 9 DVO z. Eigenbetriebsgesetz vom 29.10.1962 (Ges.Bl.S.213) i. d. F. der Änderungsverordnung vom 07.08.1970 (Ges. Bl.S.544) und § 9 der Verbandssatzung vom 19.10.1976 hat die Verbandsversammlung am 27.07.2020 den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan – 1. Nachtrag
Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 bleibt im Erfolgsplan/Ergebnishaushalt beim Aufwand und Ertrag in der Summe unverändert bei 2.925.700 €
im Vermögensplan/Finanzhaushalt bei den Einnahmen und Ausgaben unverändert bei 4.789.800 €
innerhalb des Erfolgsplans/Ergebnishaushalts wird beim Aufwand eine Änderung in Höhe von 90.000 € festgesetzt.
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen bleibt unverändert bei 3.832.700 €.
§ 3 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, bleibt unverändert bei 1.000.000 €.
§ 4 Betriebsumlage
Die Vorauszahlung auf die Betriebsumlage bleibt unverändert bei 0,76 € je m³.
Leimen, den 27.07.2020
Die Verbandsversammlung
Hans D. Reinwald, Verbandsvorsitzender