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Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd II, 2. Änderung“
Erstelldatum15.12.2020
Anpassung der bisherigen Straßenführung und Baufenster
Anpassung der bisherigen Straßenführung und Baufenster
(Veröffentlichung am 15.12.2020)
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
über die Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd II, 2. Änderung“ in Leimen-Mitte
Der Gemeinderat hat am 22.10.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd II, 2. Änderung“ zu ändern. Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der bisherigen Straßenführung und Baufenster. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehenden Planskizze. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Dieser Beschluss wird nach § 2 des Baugesetzbuches bekannt gemacht.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes mit Begründung
vom 22.12.2020 bis einschließlich 29.01.2021
gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG auf der Internetseite der Stadt Leimen(www.leimen.de) Rubrik Stadt Leimen – Öffentliche Bekanntmachungen einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG kann der Bebauungsplanentwurf im o.g. Zeitraum außerdem mit Terminvereinbarung unter Tel. 06224-704189 im Neuen Rathaus der Stadt Leimen, Rathausstraße 1-3, 3.OG, Zimmer Nr. 3.02 während der Dienststunden eingesehen werden. Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Leimen, den 15.12.2020
Der Oberbürgermeister
Die Satzung können Sie hier herunterladen .