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Änderung des Bebauungsplans „Stadtkernsanierung Teilbereich 2, 1. Änderung und Neufassung“
Erstelldatum21.12.2020
Zur Realisierung des Baus einer Tiefgarage und eines Stadthauses
Zur Realisierung des Baus einer Tiefgarage und eines Stadthauses
(Veröffentlichung am 21.12.2020)
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
über die Änderung des Bebauungsplans „Stadtkernsanierung Teilbereich 2, 1. Änderung und Neufassung“ in Leimen-Mitte
Der Gemeinderat hat am 17.12.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Stadtkernsanierung Teilbereich 2, 1. Änderung und Neufassung“ zu ändern. Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Umsetzung der von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH durchgeführten Machbarkeitsstudie und damit Realisierung des Baus einer Tiefgarage und eines Stadthauses auf den Flst.-Nrn. 91 (Teilfläche) und 91/2. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehenden Planskizze. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert; von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Dieser Beschluss wird nach § 2 des Baugesetzbuches bekannt gemacht.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes mit Begründung
vom 04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021
gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG auf der Internetseite der Stadt Leimen (www.leimen.de) Rubrik Stadt Leimen – Öffentliche Bekanntmachungen einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG kann der Bebauungsplanentwurf im o.g. Zeitraum außerdem mit Terminvereinbarung unter Tel. 06224-704189 im Neuen Rathaus der Stadt Leimen, Rathausstraße 1-3, 3.OG, Zimmer Nr. 3.02 während der Dienststunden eingesehen werden. Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Leimen, den 18.12.2020
Der Oberbürgermeister
Hans D. Reinwald
Die Bekanntmachung können Sie hier herunterladen .