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Öffentliche Bekanntmachung - "Fasanerie III"
Erstelldatum29.03.2021
über die Änderung des Bebauungsplans „Fasanerie III, 2. Änderung“ in Leimen-St. Ilgen
(Veröffentlichung am 29.03.2021)
über die Änderung des Bebauungsplans „Fasanerie III, 2. Änderung“ in Leimen-St. Ilgen
Der Gemeinderat hat am 25.03.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Fasanerie III, 2. Änderung“ zu ändern. Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Neubebauung der Flst.-Nrn. 3144 und 3145 in der Kurfürstenallee mit sechs Reihenhäusern und zwölf Stellplätzen. Zusätzlich sollen Stellplätze für die Gemeinde Gottes ausgewiesen sowie eine Erweiterung des Kirchengebäudes durch Vergrößerung des Baufensters ermöglicht werden. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehenden Planskizze. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Dieser Beschluss wird nach § 2 des Baugesetzbuches bekannt gemacht.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes mit Begründung
vom 06.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021
gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG auf der Internetseite der Stadt Leimen(www.leimen.de) Rubrik Stadt Leimen – Öffentliche Bekanntmachungen einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG kann der Bebauungsplanentwurf im o.g. Zeitraum außerdem mit Terminvereinbarung unter Tel. 06224-704189 im Neuen Rathaus der Stadt Leimen, Rathausstraße 1-3, 3.OG, Zimmer Nr. 3.02 während der Dienststunden eingesehen werden. Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Leimen, den 26.03.2021
Der Oberbürgermeister
Hans D. Reinwald
Begründung - Fasanerie III, 2. Änderung
Textliche Festsetzung - Fasanerie III, 2. Änderung