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Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum03.12.2021
Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Leimen - Satzung zur Änderung der Abwassersatzung der Stadt Leimen
Satzung über die Änderung der Wasserversorgungssatzung der Großen Kreisstadt Leimen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO - in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL. S. 582, ber. S. 698) hat der Gemeinderat am 25.11.2021 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Stadt Leimen in der Fassung vom 24.11.2016 beschlossen:
§1
§ 43der Wasserversorgungssatzung der Stadt Leimen erhält folgende Fassung:
(1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
cbm/Std. 2,5 6 10 15 40 60
€/Monat 5,04 12,61 20,18 30,27 201,83 232,10
Bei Bauwasserzählern oder sonstigen beweglichen Wasserzählern entfällt die Grundgebühr.
(2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet.
(3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störung im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet.
§2
§ 44 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Leimen erhält folgende Fassung:
- Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 45) berechnet.
Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,30 Euro.
- Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet,
beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 2,30 Euro.
§3
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Die §§ 43 und 44 der Wasserversorgungssatzung, i.d.F. vom 24.11.2016 zum 01.01.2021 treten gleichzeitig außer Kraft.
Leimen, den 01. Dezember 2021
Hans D. Reinwald
Oberbürgermeister
Die Satzung als PDF-Datei zum Download
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Satzung über die Änderung der Abwassersatzung der Großen Kreisstadt Leimen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – in der Fassung vom 24. Juli 2000(GBL. S. 581, ber. S. 698) hat der Gemeinderat am 25.11.2021 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Leimen in der Fassung vom 24.11.2016 beschlossen:
§1
§ 44 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Leimen erhält folgende Fassung:
Höhe der Abwassergebühr
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 42) beträgt je m³ Abwasser 2,04 €.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 42 a) beträgt je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,69 €.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser 2,04 €.
(4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 40 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser 1,00 €.
§2
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Der § 44 der Abwassersatzung i.d.F. vom 24.11.2016 zum 01.01.2021 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Leimen, den 01. Dezember 2021
Hans D. Reinwald
Oberbürgermeister