Zahlen, Daten und Fakten - alles über die Stadt Leimen
Hauptbereich
Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum03.04.2023
Über die Änderung des Bebauungsplans „Gaiberger Weg I + II, 3. Änderung“ in Leimen- Gauangelloch
(Online-Veröffentlichung am 03.04.2023)
Über die Änderung des Bebauungsplans „Gaiberger Weg I & II, 3. Änderung“ in Leimen- Gauangelloch
Der Gemeinderat hat am 24.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Gaiberger Weg I +II, 3. Änderung“ aufzustellen. Ziel und Zweck der Änderung ist die Ausweisung der Flst.-Nr. 2141, 121 und 121/2 als Wohnbaufläche und die entsprechende Anpassung der zeichnerischen und planungsrechtlichen Festsetzungen sowie der örtlichen Bauvorschriften. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans soll dort eine Bebauung mit sechs Wohnhäusern realisiert werden. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehenden Planskizze. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Die erste Offenlage wurde nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.11.2022 bis 28.12.2022 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen ergaben Änderungen/ Ergänzungen, die eine erneute, zweite Offenlage, sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfordern.
Nach § 4 a Abs. 3 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplans erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen, wenn er nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgebeben werden können. Hierauf möchten wir hinweisen.
Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.
Dieser Beschluss wird nach § 2 des Baugesetzbuches bekannt gemacht.
Der Bebauungsplanentwurf liegt mit Begründung in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 25.04.2023 bei der Stadtverwaltung Leimen, Bauamt, Rathausstraße 1-3, 3.OG, Z. Nr. 3.02 während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Dienststunden sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
Sämtliche Änderungen seit dem Stand 07.11.2022 sind in den Planungsrechtlichen Festsetzungen (Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften), in der Begründung und den Hinweisen, in schwarzer Schrift markiert. Wir bitten jeweils den Vermerk in der Fußzeile zu beachten.
Die zeichnerischen Festsetzungen wurden seit dem Stand 07.11.2022 ebenfalls überarbeitet (siehe roter Bearbeitungshinweis).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.leimen.de in der Rubrik Stadt Leimen – Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
Leimen, den 03.04.2023
Der Oberbürgermeister
Hans D. Reinwald
Zum Download - Bebauungsplan Gaiberger Weg I+ II, 3. Änderung
Zum Download - Begründung - Gaiberger Weg I + II, 3. Änderung
Zum Download - Legende zum Bebauungsplan
Zum Download - Planungsrechtliche Festsetzung
Zum Download - Hydrogeologische Stellungnahme
Zum Download - Artenschutzrechtliche Untersuchung