Zahlen, Daten und Fakten - alles über die Stadt Leimen
Hauptbereich
Öffentliche Erinnerung
Erstelldatum26.03.2024
Zur Begleichung des I. Abschlags der Wasser- und Kanalgebühren
Begleichung des I. Abschlags der Wasser- und Kanalgebühren
An die Zahlung folgender Forderung wird erinnert:
WASSER- UND KANALGEBÜHREN
Für den I. Abschlag 2024, fällig am 11.04.2024
Die Stadt weist darauf hin, dass keine Abschlagsrechnungen zugestellt werden. Die Fälligkeitstermine für das gesamte Jahr 2024 können auch auf der Endabrechnung 2023 für Wasser/Abwasser nachgelesen werden.
HUNDESTEUER
Ferner wird darauf hingewiesen, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtgebiet verpflichtet ist, innerhalb von 2 Wochen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von 3 Monaten erreicht hat, dies bei der Stadtverwaltung – Steueramt - anzuzeigen.
Desweiteren machen wir darauf aufmerksam, dass jeder Hundehalter die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen hat.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
ALLGEMEINER HINWEIS:
Bei Anschriftenänderungen oder Änderungen der SEPA Lastschriftabbuchung bitten wir um entsprechende Rückmeldung an die EMail-Adresse Steueramt(@)Leimen.de . Wir weisen darauf hin, dass bei einer Ummeldung beim Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt, keine automatische Meldung an das Steueramt erfolgt.
Steueramt Leimen