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Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum05.08.2024
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"
(Online-Veröffentichung am 05.08.2024)
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren "Landtag verkleinern" über das Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes" durchgeführt.
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahme der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.
1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.
Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen.
Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.
2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024.
Die Eintragungsliste für die Stadt Leimen wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Neuen Verwaltungsgebäude Leimen, Zimmer 0.24, Rathausstr. 1-3, 69181 Leimen zu folgenden Öffnungszeiten
Montag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 14:30 Uhr – 18:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.
Alle weitere Informationen finden sie in der Öffentlichen Bekanntmachung