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Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum13.09.2024
Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans „Hartschlacht, 2. Änderung“ in Leimen-Mitte
(Online-Veröffentlichunt am 13.09.2024)
Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans „Hartschlacht, 2. Änderung“ in Leimen-Mitte
Der Gemeinderat der Stadt Leimen hat am 25.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf „Hartschlacht, 2. Änderung“ und der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 29.05.2024.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.
Da Untersuchungen von Artenschutz sowie Lärmschutz noch nicht abgeschlossen sind, werden die Ergebnisse, sobald sie vorliegen, nachträglich ausgewertet und eingepflegt.
Eine erneute Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange findet statt, sofern diese betroffen sind.
Dieser Beschluss wird nach § 2 des Baugesetzbuches bekannt gemacht.
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 23.09.2024 bis einschl. 25.10.2024.
Folgende Unterlagen werden in dieser Zeit offengelegt und im Internet bereitgestellt:
- Zeichnerische Festsetzungen, Stand 29.05.2024
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Stand 29.05.2024
- Örtliche Bauvorschriften, Stand 29.05.2024
- Begründung, Stand 29.05.2024
- Artenschutzrechtliche Potentialanalyse, Stand 10.07.2023
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Neuen Rathaus, Rathausstraße 1 – 3, 3. OG, Zimmer 3.02 während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Dienststunden sind Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Dienstags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.leimen.de in der Rubrik Stadt Leimen – Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
Leimen, den 11.09.2024
John Ehret
Oberbürgermeister