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Planfeststellungsverfahren für den Mast- und Seiltausch mit Erhöhung der Übertragungskapazität (110 kV-Leitung)
Freileitung Rheinau – Östringen, Abschnitt 1: Rheinau – Leimen
Veröffentlicht am 21.01.2021
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Mast- und Seiltausch mit Erhöhung der Übertragungskapazität auf der 110-kV-Freileitung Rheinau – Östringen, Anlage 1200, Abschnitt 1: Rheinau – Leimen
Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins
Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird als Planfeststellungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen und Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zum Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, im Rahmen einer Online-Konsultation behandeln. Die Durchführung der Online Konsultation ist gemäß § 5 Abs.2, Abs.4 i.V.m. § 1 Nr. 9 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.V.m § 43 a EnWG zulässig.
Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 PlanSiG i.V.m. § 73 Abs. 6 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekannt gemacht.
Hinweise:
- Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt.
- Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen bis zum 12.03.2021 über eine Cloud der IT Baden-Württemberg (BITBW) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben sich bis einschließlich 12.03.2021 schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 5 Abs. 4 S. 1 und 2 PlanSiG). Zur Teilnahme berechtigt sind neben den unter Nr. 1 genannten Stellen auch sonstige Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. Diese können beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17 Recht, Planfeststellung, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe; E-Mail: Vanessa.Jaeger(@)rpk.bwl.de rechtzeitig vor Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.
- Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 S. 4 PlanSiG).
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an die Vorhabenträgerin im Rahmen des Verfahrens unter Berücksichtigung des bereits in Ziffer 4 am Ende gegebenen Hinweises, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/Seiten/Datenschutzerklaerungen.aspx unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie weitere Informationen zur Planung sind in Kürze auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe „www.rp-karlsruhe.de“ unter dem Beteiligungsportal, Rubrik Verkehr/Infrastruktur – Aktuelle Planfeststellungsverfahren abrufbar.
Regierungspräsidium Karlsruhe
Planfeststellungsbehörde