Hauptbereich
Öffentliche Bekanntmachung
(Veröffentlichung am 30.03.2021)
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Leimen 2021
Der Haushaltsplan der Stadt Leimen für 2021 liegt in der Zeit vom 31. März bis einschließlich 12. April 2021 öffentlich aus.
In diesem Zeitraum können Sie den Haushalt ebenfalls auf unserer Homepage einsehen.
Die Einsichtnahme ist in der Stadtkämmerei, Neues Verwaltungsgebäude, Zimmer 2.11, jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich dienstags und donnerstags von 13.30 bis 17.00 Uhr unter vorheriger, telefonischer Terminabsprache (06224/704-230 oder 06224/704-0) möglich.
Mit Schreiben vom 22.03.2021 bestätigt die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2021.
_________________________________________________________________________________________________________
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.12.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 65.339.800 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 67.398.587 € |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -2.058.787 € |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 € |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -2.058.787 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 65.144.700 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 64.013.660 € |
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | 1.131.040 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.248.300 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 13.928.050 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | -9.679.750 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | -8.548.710 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 12.530.850 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 3.720.000 € |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 8.810.850 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | 262.140 € |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf
10.500.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf
5.250.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
15.000.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.
der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H.
der Steuermessbeträge
Leimen, den 17.12.2020
Für den Gemeinderat
Oberbürgermeister
Hans. D. Reinwald
Zum Download - Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Leimen 2021
Zum Download - Haushaltsplan 2021 der Großen Kreisstadt Leimen