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Öffentliche Bekanntmachung
(Online-Veröffentlichung am 30.05.2023)
Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 – 2028
In der 5. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25. Mai 2023 hat der Gemeinderat einstimmig die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen beschlossen.
Diese Liste kann nach § 36 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Woche lang in der Stadtverwaltung Leimen, Geschäftsstelle des Gemeinderats, Rathausstr. 8, Zimmer 2.02 während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Die Frist beginnt am 30. Mai 2023 und endet am 7. Juni 2023.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Hans D. Reinwald
Oberbürgermeister