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Öffentliche Bekanntmachung
(Online-Veröffentlichung am 14.07.2023)
Satzung über die Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Leimen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581ff, berichtigt S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020, GBl. S. 1095, 1098) hat der Gemeinderat am 29. Juni 2023 folgende Satzung über die Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Leimen in der Fassung vom 25. Juni 2014 (zuletzt geändert am 22. März 2018) beschlossen:
§ 1
Der vollständige Inhalt des bisherigen § 10 der Hauptsatzung wird ersatzlos gestrichen und durch folgende Neufassung ersetzt:
§ 10
Betriebsausschuss Stadtwerke
(1) Der Betriebsausschuss Stadtwerke mit den Eigenbetrieben Wasserwerk, Abwasserbeseitigung, Technische Betriebe und Bäderpark besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in als Vorsitzendem/r und 12 weiteren Mitgliedern des Gemeinderates. Der Betriebsleiter/die Betriebsleiterin der jeweiligen Eigenbetriebe hat bei Angelegenheiten der Eigenbetriebe Rederecht.
(2) Der Gemeinderat kann dem Betriebsausschuss allgemein oder im Einzelnen Weisungen erteilen, jede Angelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse des Ausschusses, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. Dies gilt nicht für die Angelegenheiten des Betriebsausschusses nach Maßgabe des Aufgabenkataloges des Eigenbetriebsgesetzes.
(3) Die Zuständigkeiten und Befugnisse des Betriebsausschusses Stadtwerke mit den Eigenbetrieben Wasserwerk, Abwasserbeseitigung, Technische Betriebe und Bäderpark werden in der jeweils eigenen Satzung geregelt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Leimen, den 30. Juni 2023
Hans Reinwald
Oberbürgermeister
Zum Download: Satzung als PDF-Datei