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Standesamt Leimen - Rhein-Neckar-Kreis -
Das Standesamt ist zuständig für Trauungen, Eintragung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, Beantragung von Nachbeurkunden bei Personenstands-fällen im Ausland, Beantragung und Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen. Es beurkundet Geburten und Sterbefälle, führt die jeweiligen Register fort und ist zur Ausstellung von Personenstandsurkunden aus dem jeweiligen Bereich befugt. Weiter werden Erklärungen über: Kirchenaustritt, Namensführung während und nach der Ehe, Anerkennung von Vater-bzw. Mutterschaft, Namenserteilungen bei Kindern, sowie Anträge zur Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen entgegengenommen. Zu unserem Bereich gehört auch die in Baden-Württemberg erforderliche „Nachlassverhandlung“ nach einem Sterbefall und die Nachlasssicherung.
Wichtiger Hinweis bezüglich der momentanen Corona-Situation
Aufgrund der aktuellen Situation sind Vorsprachen beim Standesamt Leimen nur noch mit Termin möglich.
Bitte versuchen Sie, Ihre Anliegen sofern möglich, telefonisch oder Per Email mit uns zu klären.
Urkundenanforderungen bitte immer per Email unter Beifügung des eingescannten Personalausweises/Reisepasses.
Bestatter können ihre Sterbefallanzeigen an unserem „Fensterschalter“ in der Nußlocher Straße abgeben.
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung schicken Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Telefon und/oder Email) zu. Nach Prüfung und Vorbereitung der Unterlagen werden wir uns mit Ihnen zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen.
Durchführung von Eheschließungen
- An der Trauung im Neuen Rathaus Leimen dürfen aktuell neben dem Standesbeamten maximal 10 Personen (inklusive Brautpaar, Trauzeugen, Gästen, Fotograf und eventuell erforderlichen Dolmetscher) teilnehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand, die angegebene Personenzahl nicht überschritten werden darf.
- Im Rathaus besteht Maskenpflicht. Im Trauzimmer kann die Maske abgenommen werden.
- Nach der Trauung ist ein Aufenthalt im Rathaus nicht möglich.
Trausamstage 2023
18.03.2023
01.04.2023
13.05.2023
17.06.2023
08.07.2023
02.09.2023
14.10.2023
11.11.2023
02.12.2023
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Terminvereinbarung erst nach Anmeldung der Eheschließung und wenn alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind möglich ist.
Selbstverständlich werden auch Trautermine zu den allgemeinen Sprechzeiten angeboten, vorwiegend an Freitagen.