Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreis
Artikel vom
20.03.2020
Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreis
(Veröffentlichung am 20.03.2020)
"Zugelassenen Einrichtungen dürfen auch an Sonn- und Feiertagen von 12-18 Uhr geöffnet haben"
Zum Download - Allgemeinverfügung des RNK
Zum Download - Hier Informationen des Wirtschaftsministeriums