Finanzielle Anreize für eine nachhaltige Zukunft
Stecker-Solaranlage
Förderung von Stecker-Solaranlagen der Stadt Leimen für das Jahr 2026
Bezuschussung von 15% der Gesamtkosten einer Stecker-Solaranlage, bzw. Balkonkraftwerk. Die maximale Förderhöhe beträgt 120 Euro.
Auch für das Jahr 2026 werden Stecker-Solaranlagen durch die Stadt Leimen bezuschusst. Hierfür wurde ein begrenztes Budget für die Gewährleistung von Zuschüssen gemäß der Förderrichtlinien seitens der Stadt Leimen bereitgestellt.
1. Zuwendungszweck
Mit der Förderung von Stecker-Solaranlagen bietet die Stadt Leimen einen finanziellen Anreiz zum Ausbau von Erneuerbaren Energien in Leimen. Dies bietet den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leimen die Möglichkeit, ihre laufenden Stromkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Über die Förderanträge wird basierend auf dieser Richtlinie und den verfügbaren finanziellen Mitteln entschieden.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Installation von Stecker-Solaranlagen. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zählen hierzu Solarmodule mit bis zu 800 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) sowie ein Wechselrichter, die an einen Stromkreis angeschlossen werden.
Die Förderung beträgt 15% der Kosten je installierter Stecker-Solaranlage und wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Ein Förderantrag wird nur bewilligt, wenn der Kauf der Stecker-Solaranlage im Förderzeitraum 2026 erfolgt ist und alle Voraussetzungen der Förderung erfüllt werden.
Förderhöhe für Stecker-Solaranlagen 2026:
- Die Förderung beträgt 15% der Gesamtkosten der installierten Stecker-Solaranlage.
- Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 120€.
- Die prozentuale Förderhöhe ist unabhängig von der installierten Watt-Peak-Leistung der Stecker-Solaranlage.
Die Förderung der Stecker-Solaranlage ersetzt nicht die aktuell gültige Rechtslage bestehender Meldepflichten. Diese sind in Ihrer Betreiberverantwortung und von Ihnen entsprechend vorzunehmen.
Installierte Stecker-Solaranlagen bzw. Balkonkraftwerke müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet und registriert werden.
Weiterführende Informationen sowie den Förderantrag für eine Bezuschussung einer Stecker-Solaranlage können unter folgendem Link der Homepage Stadt Leimen heruntergeladen werden
https://buergerserviceportal.leimen.de/online-dienste/formulare/formulare-stadt-leimen
Bei erfolgreicher Antragstellung wird keine Rückmeldung bezüglich des Antrags generiert. Lediglich bei fehlenden Unterlagen oder Nachfragen wird Kontakt bezüglich des Förderantrags aufgenommen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit beim Klimaschutzmanagement der Stadt Leimen melden.
Klimaschutzmanagement Stadt Leimen:
Herr Magnus Wurmbach
Große Kreisstadt Leimen
Rathausstraße 1-3
69181 Leimen
Neues Rathaus
1. OG - Zimmer 1.05
Telefonnummer: 06224 704-119
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