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Maßnahmen zur Reduzierung von Umgebungslärm

Kontakt & Informationen

Ansprechpartner

Sollten Sie Anregungen oder Fragen zum LAP haben, steht Ihnen Herr Volbehr während der Sprechzeiten bzw. per E-Mail gerne zur Verfügung.

Herr Volbehr
Telefonnummer: 06224 704-190
E-Mail schreiben

Lärmaktionsplanung in Leimen

Stufe 1 und 2

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rats vom 25.06.2002 über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurden von der EU neue Wege zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet.

Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Richtlinie sieht dabei ein zweistufiges Verfahren vor. Nach einer Ermittlung der Umgebungslärmpegel und den daraus resultierenden Betroffenheiten sind daran anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Erfassung der Lärmbelastung durch Lärmkarten (Lärmkartierung), zur Information der Öffentlichkeit über die Belastung durch Umgebungslärm und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen bei problematischen Lärmsituationen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit und schließlich zur Information der EU-Kommission über die Kartierung und die Lärmaktionsplanung.

National umgesetzt in der Bundesrepublik Deutschland wurde die Umgebungslärmrichtlinie im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005) in den §§ 47a-f des BImSchG (6. Teil: Lärmminderungsplanung) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), 6. März 2006.

Aus dem Wortlaut des § 47d Abs. 1 BImSchG lässt sich ableiten, dass sich neben den Ballungsräumen grundsätzlich alle Gemeinden, in denen im Ergebnis der Lärmkartierung Geräuschimmissionen auf bewohnte Gebiete einwirken, mit dem Verfahren der Lärmaktionsplanung auseinandersetzen müssen – unabhängig von der Höhe der Immissionen und Betroffenenzahlen.

Zuständig für die Lärmaktionsplanung sind nach § 47 e Abs. 1 BImSchG die Gemeinden sowohl in Ballungsräumen als auch entlang von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Bei der Aufstellung werden sie fachlich von Landesbehörden so weit wie möglich unterstützt.

Somit ist klar, dass auch in Leimen eine Lärmaktionsplanung zu erfolgen hatte.

Die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus der Umgebungslärmrichtlinie ist zwar vorrangiges Ziel, gleichzeitig bietet die Lärmaktionsplanung auch die Möglichkeit, Lärmbelastungen für viele Betroffene zu senken und die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden zu erhöhen.

Die Stadt Leimen liegt im nordwestlichen Teil von Baden-Württemberg mit einer Gesamteinwohnerzahl von ca. 26.000. Leimen besteht aus den drei Stadtteilen Leimen-Mitte mit Lingental, St. Ilgen und Gauangelloch mit Ochsenbach.

Zwischen den beiden Stadtteilen Leimen-Mitte und St. Ilgen verläuft die Bundesstraße B 3. Als Ortsdurchfahrt verläuft durch den Stadtteil Leimen-Mitte zudem die Landesstraße L 594 (Rohrbacher Straße) in Nord-Süd Richtung. Die Landesstraße L 600 verbindet den Norden Leimens über Lingental und weiterführend über die K 4161 mit Gauangelloch. Weitere Verbindungen zwischen den Stadtteilen stellen mehrere Kreisstraßen her. Die Eisenbahnstrecke 4000 der DB AG verläuft in Nord-Süd-Richtung durch den Stadtteil St. Ilgen. Anlage 1 zeigt einen Übersichtslageplan des Stadtgebiets und der Hauptverkehrsadern.

Die hier vorgelegte Lärmaktionsplanung von Leimen ist als Chance zu verstehen, langfristig die Lebensqualität zu verbessern und die Attraktivität der Stadt zu erhöhen.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf des Lärmaktionsplans vom 17.02.2014 erfolgte im Mai 2014 .

Stellungnahmen der TöB und Bearbeitungsvermerke der Verwaltung zum Entwurf des LAP vom 06.12.2016  (PDF-Dokument, 35,40 KB, 22.11.2017)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 23.01.2017 - 22.02.2017. Stellungnahmen waren während der Offenlage und darüber hinaus bis zum 08.03.2017 möglich. 

Fragen und Anregungen zum Entwurf des LAP vom 06.12.2016 (PDF-Dokument, 41,31 KB, 22.11.2017)

Nachstehend finden Sie den Lärmaktionsplan (LAP) in Leimen, den der Gemeinderat am 01.06.2017 beschlossen hat. Da die Datenmenge zu groß für eine Datei ist, wurde der LAP auf verschiedene Dateien aufgeteilt, die auch einzeln herunterzuladen sind. Bitte beachten Sie trotzdem, dass je nach Dateigröße eine längere Downloadzeit anfallen kann.

Lärmaktionsplan der Stadt Leimen vom 01.06.2017 (PDF-Dokument, 529,15 KB, 22.11.2017)

Anlage 1 (PDF-Dokument, 316,15 KB, 22.11.2017)

Anlage 2 (PDF-Dokument, 25,09 KB, 22.11.2017)

Anlage 3 (PDF-Dokument, 958,25 KB, 22.11.2017)

Anlage 4 (PDF-Dokument, 8,76 MB, 22.11.2017)

Anlage 5 (PDF-Dokument, 2,01 MB, 22.11.2017)

Anlage LUBW 6618 NW (PDF-Dokument, 6,32 MB, 22.11.2017)

Anlage LUBW 6618 SW (PDF-Dokument, 6,40 MB, 22.11.2017)

Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahme erfolgte Ende Juni 2017, seither ist für einen Teil der L 594/Rohrbacher Straße zwischen den Einmündungen Rathausstraße/St. Ilgener Straße und Hildastraße aus Lärmschutzgründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.

Stufe 3

In § 47 d Abs. 5 BImSchG hat der Gesetzgeber die Überprüfung der Lärmaktionspläne alle 5 Jahre vorgegeben. Erforderlichenfalls sind die bis dahin bestehenden Lärmaktionspläne fortzuschreiben. Damit soll die Lärmaktionsplanung als kontinuierliches Planungsinstrument implementiert werden.

Im Rahmen der Überprüfung des bestehenden Lärmaktionsplans in Leimen wurde ein neuer Entwurf ausgearbeitet. Hierbei wurden über die im Gesetz vorgeschriebenen „Hauptverkehrsstraßen“, unter denen man Bundes- und Landesstraßen zu verstehen hat, hinaus auch die vielbefahrenen Kreisstraßen kartiert. Diese müssen ja ebenfalls ein hohes Verkehrsaufkommen aufnehmen und tragen somit zur Lärmbelastung der Anwohner erheblich bei. Die Stadt Leimen erhofft sich dadurch mehr Erkenntnisse für einen besseren Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger.

Seit der letzten Lärmaktionsplanung wurden seitens des Gesetzgebers die Auslösewerte, nach denen Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden können, herabgesetzt. Die Stadt Leimen hat somit bereits bei niedrigeren Lärmwerten die Möglichkeit, Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Des Weiteren hat sich durch die Rechtsprechung die Rechtslage geändert. Unter der Voraussetzung einer korrekten Abwägung zwischen allen Interessen aller Betroffenen ist es jetzt möglich, auch trotz einer negativen Stellungnahme von Verkehrsbehörden z.B. eine Verkehrsberuhigung durch Tempobeschränkungen durchzusetzen.

Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans in Leimen wurde nun dem Gemeinderat der erarbeitete Entwurf vorgelegt Dieser hat die Freigabe des Entwurfs für die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erteilt.

Die Träger öffentlicher Belange wurden im Dezember 2020 angeschrieben und erhielten bis zum

19.02.2021

Gelegenheit zur Stellungnahme. Darüber hinaus hatten die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit weitere oder ergänzende Stellungnahmen abzugeben.

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bearbeitungsvermerke der Verwaltung (PDF-Dokument, 65,15 KB, 10.11.2021)

Die Öffentlichkeit erhielt in der Zeit vom

18.01.2021 bis zum 19.02.2021

Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf des Lärmaktionsplans im Rahmen der öffentliche Auslegung. Stellungnahmen hierzu konnten bis zum

05.03.2021

abgegeben werden.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Bearbeitungsvermerke der Verwaltung (PDF-Dokument, 609,90 KB, 03.08.2022)

Nachstehend finden Sie den vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 28.10.2021 abgewogenen und beschlossenen Lärmaktionsplan (LAP) in Leimen. Da die Datenmenge zu groß für eine Datei ist, wurde der LAP auf verschiedene Dateien aufgeteilt, die auch einzeln herunterzuladen sind. Bitte beachten Sie trotzdem, dass je nach Dateigröße eine längere Downloadzeit anfallen kann.

Sollten Sie Anregungen oder Fragen zum LAP haben, steht Ihnen Herr Volbehr unter Telefonnummer: 06224 704-190 während der Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr und Donnerstag 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr) bzw. per E-Mail gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie unsere Regelungen zum Besucherverkehr und vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache im Rathaus entweder telefonisch oder per Mail einen Termin.

LAP schriftlicher Teil (PDF-Dokument, 380,60 KB, 10.11.2021)

Anlage 1 Übersicht Untersuchungsgebiet (PDF-Dokument, 2,99 MB, 17.12.2020)

Anlage 2 Verzeichnis Vorschriften (PDF-Dokument, 26,83 KB, 17.12.2020)

Anlage 3.1 Verkehrsbelastungen (PDF-Dokument, 2,23 MB, 17.12.2020)

Anlage 3.2 Berechnung VBUS (PDF-Dokument, 262,66 KB, 17.12.2020)

Anlage 4.1 Lärmindex Lden (PDF-Dokument, 3,36 MB, 17.12.2020)

Anlage 4.2 Lärmindex Ln (PDF-Dokument, 3,04 MB, 17.12.2020)

Anlage 5 Betroffenheitsanalyse (PDF-Dokument, 16,10 KB, 17.12.2020)

Anlage 6 Einwohner über 65 dbA (PDF-Dokument, 1,17 MB, 17.12.2020)

Anlage 7.1 Ablauf der Lärmaktionsplanung (PDF-Dokument, 32,10 KB, 17.12.2020)

Anlage 7.2 Maßnahmen Lärmminderung allgemein (PDF-Dokument, 35,05 KB, 17.12.2020)

Anlage 7.3 Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Dokument, 23,02 KB, 17.12.2020)

Anlage 7.4 Auslösewerte (PDF-Dokument, 676,91 KB, 17.12.2020)

Anlage 8.1 Fassadenpegel RLS 90 Tag Übersicht (PDF-Dokument, 1,16 MB, 17.12.2020)

Anlage 8.1.01 - 10 Fassadenpegel RLS 90 Tag (PDF-Dokument, 7,62 MB, 17.12.2020)

Anlage 8.1.11 - 19 Fassadenpegel RLS 90 Tag (PDF-Dokument, 5,98 MB, 17.12.2020)

Anlage 8.2 Fassadenpegel RLS 90 Nacht Übersicht (PDF-Dokument, 6,15 MB, 17.12.2020)

Anlage 8.2.01 - 10 Fassadenpegel RLS 90 Nacht (PDF-Dokument, 6,15 MB, 17.12.2020)

Anlage 8.2.11 - 19 Fassadenpegel RLS 90 Nacht (PDF-Dokument, 4,54 MB, 17.12.2020)

Anlage 8.3 Gebäude mit Überschreitung Lärmsanierungswerten (PDF-Dokument, 4,50 MB, 17.12.2020)

Anlage 9.1 Maßnahmenbereiche (PDF-Dokument, 3,08 MB, 17.12.2020)

Anlage 9.2 Ruhige Gebiete (PDF-Dokument, 3,39 MB, 17.12.2020)

Umsetzung

Nachdem der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leimen den Lärmaktionsplan der Stufe 3 am 28.10.2021 beschlossen hatte, wurden die einzelnen Maßnahmen umgesetzt. Es handelt sich hierbei jeweils um Reduzierungen der Höchstgeschwindigkeit

Es sind dies im einzelnen folgende Maßnahmen:

Leimen - Mitte

Rohrbacher Straße

Einmündung Schwetzinger Straße bis zur Einmündung Stralsunder Ring mit kurzen Fortführungen in die Schwetzinger Straße und den Stralsunder Ring. 

Fortführung von der Rohrbacher Straße im Stralsunder Ring

Fortführung in der Schwetzinger Straße

St. Ilgener Straße

Kreisel Tinqueux-Allee bis zur Einmündung in die Rohrbacher Straße

K 4155

Kreisel Tinqueux-Allee bis zum Ende der Wohnbebauung kurz vor dem Kreisel zw. Leimen und St. Ilgen

Leimen - St. Ilgen

Theodor-Heuss-Straße

Ecke Bahnhofstraße bis Ecke Siedlerstraße

K 4156

Kreuzung Theodor-Heuss-Straße  bis zur Überführung der Eisenbahntrasse

Leimen - Gauangelloch

Hauptstraße

Haus Nr. 73 bis Einmündung Kraichgaustraße

Stufe 4

Im Rahmen der Stufe 4 wurde die Lärmsituation wie bisher von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ermittelt. Hieraus ergab sich eine Verpflichtung für die Stadt Leimen zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans in der 4. Stufe.

Die Lärmsituation wurde gemäß der Umgebungslärmrichtlinie und unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen nach BEB den Gebäudekanten zugeordnet.

Die Auslösewerte für Lärmschutzmaßnahmen sind nur schwierig mit den bisherigen Grenz- und Orientierungswerten der bestehenden Richtlinien zu vergleichen, da sich die Berechnungsmethoden unterscheiden. Nach dem Umweltbundesamt (UBA) können seit 2006 Pegelbereiche mit 65 db(A) tags und 55 db(A) nachts als mögliche Auslösewerte herangezogen werden.

Mittlerweile sind vom UBA bereits Emissionen ab 60 db(A) nachts und ab 50 db(A) tagsüber als Störungen anerkannt, die als belastend empfunden werden und daher auch bei der Lärmaktionsplanung berücksichtigt werden.

Es liegt jedoch in der Verantwortung der planerischen Kommune, welche Auslösewerte für Maßnahmen herangezogen werden. Bei der Ausübung ihres Ermessensspielraumes unterliegt die Kommune dabei gerichtlicher Kontrolle.

Um von der Kommune gewünschte Maßnahmen, vor allem z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen als Lärmminderungsmaßnahme, umsetzen zu können, bedarf es verkehrsrechtlicher Anordnungen. Hierzu war ursprünglich ein Einvernehmen mit den zuständigen Verkehrsbehörden notwendig, was 2018 gerichtlich gekippt wurde (s.o.).

Bei der Ergreifung einer Maßnahme muss nach wie vor abgewogen werden, was schwerer wiegt: In der Regel sind die Hauptargumente der Fortbestand des Verkehrsflusses mit Folgen für alle Verkehrsteilnehmer, auch z.B. ÖPNV oder die Gesundheit der von Lärm betroffenen Anwohner.

Nachdem in der Stufe 3 mehrere Maßnahmen geprüft und beschlossen sowie umgesetzt wurden, kann man feststellen, dass Leimen lärmschutztechnisch im Rahmen der rechtlichen Vorgaben gut aufgestellt ist. In der jetzigen Fortschreibung konnte lediglich ein Bereich festgestellt werden, der für eine Maßnahme in Frage kommt.

Im hier beigefügten Entwurf zum Lärmaktionsplan der Stadt Leimen der Stufe 4 wird eine Temporeduzierung im Bereich der L 598 zwischen dem Stadtteil St. Ilgen (Bereich Probsterwald) und unserer Nachbargemeinde Sandhausen auf 70 km/h angestrebt.

Nachstehend finden Sie den Entwurf zum Lärmaktionsplan (LAP) der Stadt Leimen der Stufe 4. Auf Grund der Größe der Datei wurde der LAP auf mehrere Dateien aufgeteilt, um längere Downloadzeiten zu vermeiden.

LAP-Entwurf (PDF-Dokument, 249,69 KB)

Anlage 1 Übersichtslageplan (PDF-Dokument, 3,52 MB)

Anlage 2 Verzeichnis Gesetze, Vorschriften (PDF-Dokument, 109,17 KB)

Anlage 3 kartierte Staßenabschnitte (PDF-Dokument, 3,17 MB)

Anlage 4.1 Lärmkarten 24 Std (PDF-Dokument, 8,40 MB)

Anlage 4.2 Lärmkarten nachts (PDF-Dokument, 7,94 MB)

Anlage 5 Lärmbetroffenheiten (PDF-Dokument, 103,99 KB)

Anlage 6 Einwohnerdichte über Schwellenwert (PDF-Dokument, 2,23 MB)

Anlage 7 Ablauf und Maßnahmen Grundsatz (PDF-Dokument, 169,48 KB)

Anlage 8.1 Fassadenpegel Tag Übersicht (PDF-Dokument, 1,28 MB)

Anlage 8.1.01 - 14 Fassadenpegel Tag a (PDF-Dokument, 12,1 MB)

Anlage 8.1.15 - 28 Fassadenpegel Tag b (PDF-Dokument, 9,61 MB)

Anlage 8.2 Fassadenpegel Nacht Übersicht (PDF-Dokument, 1,31 MB)

Anlage 8.2.01 - 14 Fassadenpegel Nacht a (PDF-Dokument, 10,1 MB)

Anlage 8.2.15 - 28 Fassadenpegel Nacht b (PDF-Dokument, 8,48 MB)

Anlage 8.3.01 - 14 Gebäude mit Überschreitungen a (PDF-Dokument, 8,86 MB)

Anlage 8.3.15 - 28 Gebäude mit Überschreitungen b (PDF-Dokument, 7,50 MB)

Anlage 9.1 höchste Fassadenpegel Sandhausen ohne Maßnahme (PDF-Dokument, 1,64 MB)

Anlage 9.2 Maßnahmenplanung (PDF-Dokument, 660,32 KB)

Anlage 10 Fassadenpegel nach Maßnahme (PDF-Dokument, 4,12 MB)

Lärmaktionsplanung Schiene der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn führt ihre Lärmaktionsplanung weiter fort. Informationen zur Lärmaktionsplanung der Deutschen Bahn erhalten Sie unter 
www.laermaktionsplanung-schiene.de​​​​​​​

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