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Grillen und offenes Feuer im Wald und Feld verboten
Erstelldatum10.07.2026
- Wichtige Information -
Hohe Waldbrandgefahr aufgrund der anhaltenden Trockenheit
Auf Grundlage der Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Kreisgebiets ist Grillen und offenes Feuer im Wald und Feld bis auf weiteres verboten.
Mit der Verfügung reagiert der Rhein-Neckar-Kreis auf die derzeit hohe Waldbrandgefahr. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ausbleibenden Niederschläge besteht ein erhöhtes Risiko, dass bereits kleinste Funken oder Glutreste trockenes Gras, Laub oder Bodenvegetation entzünden und sich Brände schnell ausbreiten können.
Die Stadt Leimen bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regelungen zu beachten und Rücksicht auf Natur und Mitmenschen zu nehmen.
Darüber hinaus gilt in den Wäldern zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober ein generelles Rauchverbot. Außerdem sind Rettungswege jederzeit freizuhalten und Fahrzeuge ausschließlich auf ausgewiesenen befestigten Parkflächen abzustellen, da heiße Fahrzeugteile Brände auslösen können.
Wer Rauch oder ein Feuer im Wald bemerkt, sollte umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 verständigen.
Die Stadt Leimen bittet um Verständnis für diese notwendige Vorsichtsmaßnahme.
