Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Öffentliche Erinnerung
Erstelldatum05.01.2026
Zur Begleichung der Steuern u.a. Kommunalabgaben
GRUNDSTEUER
Die erste Grundsteuer-Rate für das Kalenderjahr 2026 ist am 15.02.2026 fällig. Die Grundsteuer ist ohne weitere Aufforderung zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen, welche Sie auch Ihrem Bescheid entnehmen können, zu bezahlen. Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie Mitte Januar 2026.
Sollten Sie einen Dauerauftrag für die Zahlung der Grundsteuer-Raten bei Ihrer Bank eingerichtet haben, bitten wir um Überprüfung dieses Auftrags. Bitte löschen oder aktualisieren Sie veraltete/fehlerhafte Daueraufträge.
Gerne können Sie uns ein SEPA-Mandat unter www.leimen.de/sepa einreichen. Wurde der Stadt Leimen ein SEPA-Mandat für die Grundsteuer erteilt, kann der Dauerauftrag bei der Bank gelöscht werden.
GEWERBESTEUER
Die erste Gewerbesteuer-Vorauszahlungsrate für das Kalenderjahr 2026 ist am 15.02.2026 fällig.
Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind ohne weitere Aufforderung zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen, welche Sie auch Ihrem Bescheid entnehmen können, zu bezahlen.
HUNDESTEUER
Der Gemeinderat der Stadt Leimen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.10.2025 eine Anpassung der Hundesteuer auf 108,00 € für den Ersthund und 216,00 € für den Zweithund beschlossen. Diese Änderung tritt ab dem Kalenderjahr 2026 in Kraft.
Die Hundesteuerschuldner erhalten deshalb zum 01.01.2026 Jahresbescheide mit der neu festgesetzten Hundesteuer. Die Steuer ist dann zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtgebiet verpflichtet ist, innerhalb von 2 Wochen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von 3 Monaten erreicht hat, dies bei der Stadtverwaltung – Steueramt - anzuzeigen.
Desweiteren machen wir darauf aufmerksam, dass jeder Hundehalter die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen hat. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
ALLGEMEINER HINWEIS:
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Ummeldung beim Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt, keine automatische Meldung an das Steueramt erfolgt. Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, bitten wir daher um Mitteilung per E-Mail an die Mailadresse steueramt(@)leimen.de.
Bei Änderungen Ihrer Bankverbindung oder Einrichtung eines SEPA-Lastschriftverfahrens, können Sie uns ein SEPA-Mandat über unsere Homepage www.leimen.de/sepa erteilen.
Steueramt Leimen
