Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Erstelldatum21.01.2026
Aktuell laufen die Vorbereitung für die bevorstehende Landtagswahl am 8. März 2026 auf vollen Touren.
Allen Wahlberechtigten wurde ab dem 19. Januar 2026 die Wahlbenachrichtigung übersandt.
Auch bei dieser Wahl können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.leimen.de an. Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag zur Landtagswahl Baden-Württemberg 2026 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Der Link ist vom 19. Januar 2026 bis zum 5. März 2026, 12 Uhr verfügbar.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutscher Postzugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt(@)leimen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Wer als Briefwähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, bekommt einen Sperrvermerk und kann ohne Vorlage eines Wahlescheines seine Stimme im Wahllokal am Wahltag nicht abgeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Leimen, Rathausstr. 1-3, 1. OG, Zimmer 1.29, Telefonnummer: 06224/704-310 oder Telefonnummer: 06224/704-316, wahlamt(@)leimen.de.
