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ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

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Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Öffentliche Bekanntmachung

Erstelldatum30.01.2026

Hinweis

Die mit Öffentlicher Bekanntmachung vom 20.01.2026 bekanntgemachte Offenlage der Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren „Nördlich der Heltenstraße“ im Zeitraum vom 23.01.2026 bis einschließlich 23.02.2026 wird hiermit aufgehoben.

Grund hierfür ist, dass die zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen nicht vollständig waren. Insbesondere fehlte die artenschutzrechtliche Potentialanalyse. Zur Wahrung der gesetzlichen Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist daher eine Wiederholung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich.

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Heltenstraße“ in Leimen-Mitte im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 Satz 1 BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Leimen hat am 21.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Nördlich der Heltenstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Ziel und Zweck der Aufstellung ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes.

In der öffentlichen Sitzung am 22.05.2025 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan-entwurf „Nördlich der Heltenstraße“ und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB stattfinden.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Außerdem wird auf eine frühzeitige Beteiligung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und des § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit

                                    vom 02.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026.

Folgende Unterlagen werden in dieser Zeit offengelegt und im Internet bereitgestellt:

  • Zeichnerische Festsetzungen, Stand 16.05.2025
  • Planungsrechtliche Festsetzungen, Stand 16.05.2025
  • Örtliche Bauvorschriften, Stand 16.05.2025
  • Begründung, Stand 16.05.2025
  • Artenschutzrechtliche Potentialanalyse, Stand 25.11.2024

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Neuen Rathaus, Rathausstraße 1 - 3, 3. OG, Zimmer 3.02 während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Dienststunden sind Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und auch die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter der Internet-Adresse www.leimen.de in der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.

Leimen, den 30.01.2026

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

Claudia Felden

Bürgermeisterin

Zeichnerische Festsetzungen (PDF-Dokument, 752,26 KB, 02.02.2026)

Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (PDF-Dokument, 163,79 KB, 02.02.2026)

Begründung (PDF-Dokument, 1,01 MB, 02.02.2026)

Artenschutzrechtliche Potentialanalyse (PDF-Dokument, 1,67 MB, 02.02.2026)

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