Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum02.03.2026
Öffnungszeiten der Wahldienststelle vom 6. bis 8. März 2026
Briefwahlanträge werden bis spätestens Freitag, den 6. März 2026, 15.00 Uhr im Wahlamt angenommen. Um diese Zeit können allerdings Unterlagen, die noch mit der Post verschickt werden sollen, kaum noch rechtzeitig vor der Wahl zugestellt werden.
In solchen Fällen, in denen die Wahlberechtigten glaubhaft versichern, zuvor beantragte Wahlscheine, bzw. Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren zu haben, können Ersatzunterlagen bis Samstag, den 7. März 2026, von 10.00 – 12.00 Uhr, im neuen Rathaus, Rathausstr. 1-3, Zimmernummer 1.29, Telefon 06224/704-313, beantragt und ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass verlorene oder nicht zugegangene Wahlscheine am Wahltag selbst nicht mehr ersetzt werden können und somit keine Ausübung des Wahlrechts möglich ist.
Wer am Wochenende plötzlich erkrankt und das Wahllokal deshalb nicht oder nur unter Schwierigkeiten aufsuchen kann, erhält noch bis zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen; der Antrag dafür muss schriftlich erfolgen.
Wer für eine andere Person den Antrag stellt oder die Unterlagen in Empfang nehmen will, muss dazu jeweils schriftlich bevollmächtigt sein.
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, dem 8. März 2026, 18.00 Uhr wieder bei der Stadt Leimen, Wahlbüro, eingegangen sein. Die Hausbriefkästen der Stadtverwaltung werden gegen 18.00 Uhr letztmals geleert.
Am Wahlsonntag ist das Wahlbüro in der Turmschule Leimen, Turmgasse 17, Telefon 06224/704-267, von 08.00 – 18.00 Uhr erreichbar.
Ihr Wahlamt
Stadt Leimen
